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1. Beilage zur Ascher Zeitung Nr. 151.
Seite 2.
24. Dezember 1910.
Absicht haben könne, den Mann zu vergiften!
Es wurde zwischen diesem und dem Verkäufer
Rat abgehalten, auf welche Weise man die Frau
düpieren könne, und kurz entschlossen ging der
Ehemann auf den vom Verkäufer gemachten Vor-
schlag ein, sich nach dem Genuß des ihm etwa
von seiner Frau dargereichten Kindermehls plötz-
lich tot zu stellen. Und richtig, es wurde ihm
eines Tages von der Frau eine Suppe vorgesetzt,
in die das vermeintliche Gift hineingetan war.
Kaum hatte der Mann einige Löffel voll genom-
men, da stürzte er anscheinend tot vom Stuhle.
Die Frau betrachtete eine Zeit lang ihr am Bo-
den liegendes Opfer und kam endlich auf die
schlaue Idee, ihren Mann mittelst Strickes an der
Türklinke zu erhängen, um den Anschein zu erwek-
ken, daß er Selbstmord begangen hätte. Nach
Ausführung dieser Tat lief sie aus diesem
Zimmer heraus und schrie laut: „Mein Mann
hat sich erhängt!“ Unterdessen hatte sich dieser
aber von dem Stricke befreit und verabreichte
seiner Frau in Gegenwart der von ihr herbeige-
holten Hilfe eine Tracht Prügel.
(Fünfmal hunderttausend gezähmte
Strauße. ) Bei der gegenwärtigen Mode der
wippenden Pleureusen haben einige Nachrichten
über die Straußenzucht in den britischen Kolonien
des östlichen Afrika ein erhöhtes Interesse. Dort
gibt es gegenwärtig 500.000 gezähmte Strauße,
die einzig um von ihnen die kostbaren Federn zu
gewinnen, gezüchtet werden. Im Jahr 1908
wurden aus der Kapkolonie 792.725 Pfund
Straußenfedern, die einen annähernden Wert von
42 Millionen Kronen darstellten, ausgeführt.
Nach den Verkäufen, die bei den Versteigerungen
großer Posten von südafrikanischen Straußenfedern
in London während des verflossenen Sommers
abgeschlossen sind, kann man berechnen, daß das
Gesamtgewicht der Federn, die in diesem Jahre
angekommen sind, außerordentlich weit größer ist
als dasjenige von 1908. Trotzdem hat sich der
Preis der überall verwendeten Federn verteuert.
Der Erfolg, den die Straußenzüchter im östlichen
Afrika zu verzeichnen haben, hat eine bedeutende
englische Kapitalanlage in dieser Industrie bewirkt.
Ein Straußenmännchen von guter Rasse vermag
Federn im Werte von 2000 Kronen zu liefern,
während ein Strauß von wenigen Wochen leicht-
einen Verkaufspreis von 100 Kronen erreicht. Strau-
ße werden gegenwärtig in Aegypten, Tunis, Algier,
Madagaskar, Argentinien und Uruguay, Australien
und Nordamerika, in Südfrankreich und von Ha-
genbeck in Stellingen gezüchtet. Aber alle diese
Länder zusammen sollen, wie die Londoner Zeitung
„South African Commerce“ angibt, kaum die Ge-
samtsumme von 30.000 Straußen erreichen.
(Allerneuester Kopfputz. ) Es gab eine
Zeit, sie ist noch nicht lange entschwunden, da un-
seren Damen als Schmuck ihrer Köpfe das eigene
Haar genügte. Man rollte das Haar so, daß es in
leichten Abstufungen das Gesicht umrahmte, und
steckte es dann, in einen Knoten geschlungen, am
Hinterkopf auf. Das war schön, zu schön, um lange
zu währen; zu einfach, um auf die Dauer zu ge-
fallen. Langsam, aber sicher bereiteten sich auf dem
Gebiete des Kopfputzes einschneidende Aenderun-
gen vor. Zuerst erschienen die größeren oder klei-
neren Kämmchen, dann die Schleifchen und Kränz-
chen, noch später die falschen Locken, mit denen
man dem eigenen mangelhaften Haarwuchs nachhalf,
und heute türmen die Anhängerinnen des Hyper-
modernen wahre Lockenpyramiden auf ihren Häup-
tern auf. Diese Kunstbauten in der richtigen Lage
zu erhalten, trägt man Haarbänder aus dem ver-
schiedensten Material und in einfachster eleganter
Ausführung: Goldborte mit Banddurchzug, Filet-
arbeit aus Goldperlen und farbigen Steinen, Samt-
band mit zierlicher Perlstickerei, kurz, was der schöp-
ferische Geist unserer Modistinnen ersinnt, schlingt
sich als anmutiger Schmuck um die Locken unserer
Schönen. Von pikantem Reiz ist das zierliche, in
eine lang herabhängende Spitze auslaufende Gold-
netz, das aus dem sonnigen Spanien nach dem küh-
len Norden gekommen ist und kokett seitwärts auf
die Frisur gesetzt wird. Auf Originellität darf das
Kopftuch Anspruch machen, das „der große
Poiret“, der gefeierte Pariser Modekünstler, ein-
führen will. Ein aus weichem Gewebe bestehendes
Seidentuch schmiegt sich, in kunstvolle Falten ge-
legt, eng an den Kopf, dessen schöne, natürliche
Form jedoch nicht durch eine Riesenfrisur entstellt
werden darf. Nur das Vorderhaar bleibt unbe-
deckt. Es liegt auf der Hand, daß ein solcher Kopf-
putz nur von wirklich schönen Frauen getragen wer-
den darf, ein unschönes Antlitz kann den Schmuck
des umrahmenden Haares nicht entbehren.
Kundmachung.
Behufs Durchführung der auf Grund des Ge-
setzes vom 29. März 1869, R.-G. -Bl. Nr. 67 und
der Verordnung des Ministeriums des Innern vom
20. August 1910, R.-G.-Bl. Nr. 148, angeordneten
Volkszählung
nach dem Stande vom 31. Dezember 1910 wird Fol-
gendes verlautbart:
In der Stadtgemeinde Asch geschieht die Volks-
zählung mittelst Anzeigezetteln, welche durch die
städtische Sicherheitswache nebst der erforderlichen
Anzahl Belehrungen und einem Umschlagsbogen
(Verzeichnis der gesammelten Anzeigezettel) jedem
Hausbesitzer für jedes einzelne bewohnte Haus zur
Veranlassung der Ausfüllung übergeben werden.
Unter Hinweis auf die in der Belehrung ent-
haltenen gesetzlichen Bestimmungen, deren genaueste
Beobachtung hiermit angelegentlichst empfohlen
wird, ergeht an die Hausbesitzer das dringende Ersu-
chen für die richtige vollständige und wahrheits-
gemäße Ausfüllung und Unterfertigung der
Anzeigezettel und ümschlagsbögen mit deutlich
leserlicher Schrift, dann für pünktliche Abgabe
in reinem Zustande und ungerollt Sorge zu
tragen.
Fremde, nämlich jene selbständigen Einzeln-
personen oder Familienhäupter, welche in der Stadt
Asch nicht heimatsberechtigt sind, haben ihre Hei-
matsdokumente den Anzeigezetteln beizuschließen,
oder, wenn diese Dokumente bereits im Meldeamte
aufbewahrt sind, Tag und Nummer der hierüber
erteilten Bescheinigung in den Anzeigezettel, Rub-
rik Anmerkung, einzutragen.
Die Geburtsmatriken-Auszüge der in den Jah-
ren 1891 bis einschließlich 1901 geborenen männli-
chen Einheimischen (österreichischen Staatsbürger).
sind an dem rechten Rand der Anzeigezettel zu
befestigen.
Die Abgabe der Anzeigezettel mit Um-
schlagsbogen und sonstigen Beilagen hat von
Seite der Hausbesitzer in nachstehender Reihen-
folge im Meldeamte zu geschehen:
m Donnerstag, den 5. Jänner 1911 vor-
mittags von 9 — 12 Uhr und nachmittags von
2 bis5 Uhr für die Häuser 1 bis 200 (Stadt)
und 1 bis 62 (Niklasberg).
Am Sonnabend den 7. Jänner in den glei-
chen Stunden für die Häuser No. 201—400
am Montag, den 9. Jänner
401—600
601800
80 1000
100 =700
Ti0=1200
1201 —1300
1301400
J201 q96
Donnerstag, „1.
Mittwoch, 1I
Dienstag, „ 70.
Freitag, „13.
Sonnavend, 14.
Montag, „ 76.
DDienstag 17.
Jeder Zählungskommissär ist berechtigt, nicht
nur in die Heimatsdokumente, sondern auch in die
sonstigen zur Ueberprüfung der im Anzeigezettel
gemachten Angaben erforderlichen Urkunden (Trau-
ungsschein, Geburtsschein) Einsicht zu nehmen.
Schließlich wird bemerkt, daß die Zählungs-
kommissäre die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Angaben in einzelnen Häusern selbst und durch
sonstige entsprechende Nachforschungen genau über-
prüfen werden, und daß nach § 30 der Volkszäh-
lungs-Vorschrift Jeder, welcher sich der Volkszäh-
lung entzieht, oder sonst einer nach der Volks-
zählungsvorschrift ihm obliegenden Verpflichtung
nicht nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 40.
Kronen oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit
einer Freiheitsstrafe bis zur Dauer von 4 Tagen
belegt wird.
Im Hinblicke auf die gleichzeitig stattfinden-
de Viehzählung wird bemerkt, daß richtige und
vollständige Angaben über den Viehstand in erster
Linie im eigenen Interesse der Viehbesitzer gelegen
sind und in keinem Falle — wie dies bedauer-
licherweise vielfach befürchtet wird — etwa Steuer-
erhöhungen zur Folge haben können.
Stadtrat Asch, am 14. Dezember 1910.
Der Bürgermeister: Herm. Gottl. Künzel.
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