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Seite 10 „Karlsbader Badeblatt und Wochenblatt“ Nr. 70 27. März 1898 Kundmachung. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 10. März 1898, Nr. 412, Präs. III, ist diesem Ministerium seitens des Landes-Gendarmerie-Commandos eine Uebersicht über alle jene dem Gendarmerie- Institut angehörig gewesenen Gendarmen vorzulegen, welche mit der aus Anlass des Allerhöchsten fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläums Allergnädigst gestifteten Erinnerungs-Medaille zu betheilen sind, und deren Entlassung aus dem Gendarmerie-Corps, ohne daſs die betreffenden zum Heere, Kriegs- marine oder zur Landwehr rücktransferiert worden sind, daher directe unter nachstehenden Voraussetzungen erfolgt ist: 1. Nach vollstreckter Dienstzeit; 2. Nach eingetretener physischer Dienstuntauglichkeit und 3. bei Vorhandensein rücksichtswürdiger Familienverhältnisse. Die Zuerkennung der Allergnädigst gestifteten Erinnerungs-Medaille ist an die Bedingung geknüpft, daſs die mit dieser Medaille zu Betheilenden, nach dem früheren Heeres-Ergänzungs-Gesetze im achten Präsenzdienstjahre, jene seit dem mit 3. December 1868 eingeführten Wehrgesetze im dritten Präsenzdienstjahre gestanden sind und auch seit ihrem Austritte aus der Gendarmerie im bürgerlichen Verhältnisse keine solche gerichtliche Verurtheilung erlitten, wodurch sie der Ehrenzeichen verlustig geworden sind. Die schriftlichen Ansuchen der nach den vorerwähnten drei Punkten aus der Gendacmerie entlassenen Be- werber sind bis längstens 29. März 1898 im Stadthause, II. Stock, Thür Nr. 16 einzubringen. Karlsbad, am 25. März 1898. 670 Der Bürgermeister: Ludwig Schäffler. Actienbierbräubaus Schlackenwerth. zu der am 14. April 1898 um 3 Uhr nachmittags im Gasthause „Zum schwarzen Adler“ in Schlackenwerth stattfindenden �I. ordentlichen General-Versammung. Drogramm: 1. Bericht des Verwaltungsrathes und der Revisoren über das Geschäftsjahr 1897 2. Beschlussfassung über Verwendung des Reingewinnes. 3. Neuwahl des Verwaltungsrathes und der Revisoren. 4. Eventuelle Anträge der Actionäre, welche jedoch von denselben bis 6. April l. J. einzubringen sind. Die revidierte Jahresrechnung und die Bilanz erliegen vom 6. April l. J. ab, in dem Comptoir des Actienbierbräuhauses in Schlackenwerth für die Herren Actionäre zur Einsicht. Die Actien sind bei der Spar- und Vorschusscassa in Schlackenwerth gegen Ausfolgung der Legi- timationskarten zur General-Versammlung bis längstens 4. April l. J zu hinterlegen (§ 10 der Statuten). Schlackenwerth, am 25. März 1898. Der Verwaltungsrath. 671 (Nachdruck wird nicht honoriert).
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karlsbader-badeblatt-1898-03-27-n70_3140.jp2