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„Karlsbader Badeblatt und Wochenblatt“ Nr. 60
14. März 1897
Gesichtspunkten aus, daher also von einer Central-
stelle aus zu behandeln, zumal die Trennung der
socialpolitischen Maßnahmen je nach der Materie
in den einzelnen Ministerien, wie dies eben gegen-
wärtig geschieht, einen weitwendigen und nicht immer
zu den erwünschten Erfolge führenden Weg bean-
sprucht. Zu den zunächst ins Auge zu fassenden
Maßnahmen ist die Versicherung gegen die Jndi-
vidualität und Arbeitsunfähigkeit wegen fortge-
schrittenen Alters, wie dieselbe in anderen Staaten,
wie beispielsweise in Deutschland und Frankreich
besteht. Nicht minder dringlich wäre die Errichtung
von Einigungsämtern; Besondere Fürsorge bedarf
auch der bisher seitens der Legislative stiefmütter-
lich behandelte und gewiss höchst wichtige Stand
der Privatbeamten; Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbes, Einführung einer progressiven Erb-
schaftssteuer. Diesen letzten Gedanken hat bespiels-
weise das von der französischen Deputirtenkammer
vor ungefähr zwei Jahren beschlossene Erbschafts-
steuergesetz zum Ausdruck gebracht, indem es Erb-
schaften unter 1000 Franks der Entrichtung der
Erbschaftssteuer enthebt, andere große Erbvermögen
dagegen je nach Verwandschaftsgraden und der Wert-
ziffer sogar bis zu 20 Procent besteuert.
Zur Geschichte des Karlsbader
Quellen-Schutzes.
[Original-Beitrag.]
Der folgende Artikel, welcher uns von Seite
eines tüchtigen Fachmannes zugeht, dürfte gewiſs
in Anbetracht der Schritte welche zur Schaffung
eines ausgiebigen Quellenschutzes und zur Creirung
einer staatlichen Aufsicht über denselben, gegenwärtig
unternommen werden, von weitgehendstem Interesse
sein. Unser Gewährsmann schreibt uns:
Seit 1859 bestand zur Sicherung der Karls-
bader Heilquellen ein Schutzrayon, der auf ziemlich
willkürlicher Abgrenzung der Gemeindebezirke Karls-
bad, Drahowitz, Espenthor und Funkenstein, welches
Gebiet als das wahrscheinliche Infiltrations-Terrain
unserer Thermen angesehen wurde und von jeg-
lichen Bergbauunternehmungen verschont werden
sollte, beruhte.
Mehr als 20 Jahre stand derselbe unange-
tastet da, bis 1879 die für Teplitz von so schweren
Folgen begleitet gewesenen Wassereinbrüche in die
Dux-Ossegger Braunkohlenschächte erfolgten, welche
verhängnisvolle Katastrophe für die übrigen Heil-
quellenorte eine eindringliche Warnung bedeutete
und von denselben auch nicht übersehen wurde. Schon
1880 befanden sich die Herren Hofrathv. Hauer, Pro-
fessor, Hofrath v. Hochstetter und Bergrath Wolf als
geologische Experten in unserer Stadt zur Abgabe
eines Gutachtens, ob und in welcher Weise sich
eine Revision des alten Schutzrayons gegenüber
Bergbau-Unternehmungen als wünschenswert oder
nothwendig herausstellen werde. In ihrem über-
einstimmenden Gutachten finden wir insbesonders,
daſs als das Infiltrationsgebiet unserer Thermen
der Karlsbader Granit anzusehen sei, also ein
Terrain, bezeichnet durch das Katlsbader Gebirge,
Erzgebirge u. Duppauer Gebirge umfassend. Dem-
nach ergebe sich nicht nur als wünschen-wert, sondern
auch als nothwendig, ein neuer, viel ausgedehn-
terer Schutzkreis (als der von 1859) zur Sicherung
der unterirdischen Wassercirculation und zur Vor-
beugung jedweder Störung der uns unbekannten
aus weiter Entfernung kommenden Wege durch
tiefergehenden Bergbau.
Der neue Schutzkreis, der bald darauf (1882)
behördlich festgestellt wurde, ist der bis auf den
heutigen Tag noch bestehende und zerfällt bekanntlich
in einen engeren, für Schurf- und Bergwerksbe-
trieb unbedingt unzulässigen Schutzrayon, welcher
die Catastralgemeinden Karlsbad, Drahowitz (südl.
der Eger) Funkenstein, Espenthor und Pirkenhammer
umfasst und in einen weiteren, die meisten Ge-
meinden des Gerichts-Bezitkes Karlsbad nördlich
der Eger und andere, wie auch die an den engeren
liegenden südlich der Eger umfassend: Aich, Alt-
rohlau, Dallwitz, Donawitz, Donitz, Drahnwitz
(nördl. der Eger), Edersgrün, Ellm, Engelhaus,
Fischern, Gießhübl-Puchstein z. Th., Haid, Halm-
grün-Sodau, Hohendorf, Janessen, Kohlbau, Lang-
grün, Lessau, Lichtenstadt. Neudörfl, Neudonawitz,
Neudonitz, Neufischern, Obermaierhöfen, Ottowitz,
Pullwitz, Putschirn, Rittersgrün, Ruppelsgrün,
Rossnitz, Satteles, Schlackenwerth, Schneidmühl,
Schobrowitz, Schömitz, Sittmesgrün, Spittengrün,
Taschwitz z. Th., Untermaierhöfen, Weheditz, Zettlitz
und endlich Imliegau und Neurohlau. Innerhalb
desselben sind Schurf und Bergbau in der Braun-
kohlenformation ohne Beschränkung, im Grundge-
birge (Granit, Kaolin, Basalt) jedoch nur bis zu
einer gewissen Tiefe (Niveau der Teplmündung,)
dem „Normalpunkte“ gestattet. 1884 wurde im
Verordnungswege der k. k. Bergbauptmannschaft
Prag der damalige Oberbergcommissär Schardinger
mit der Ueberwachung der Grubenbaue im weiteren
Schutzrayon betraut. Ihm sind eine Reihe von
für die ganze Schutzaction bahnbrechend gewordene
Vorschläge zu danken, so 1884 die Analysen der
Grubenwässer, 1886 die Stellung der bis dahin
an keine bergämtliche Verleihung gebundenen Caolin-
baue unter eine solche Aufsicht. 1887 erfolgte wie
erinnerlich der für unsere Thermen glücklicherweise
ohne Nachtheil gebliebene Wassereinbruch in der
Johanni-Zeche bei Ottowitz und bald (1888) darauf
schlug Schardinger die eingehende geol. Untersuchung
der Beziehungen der Thermen zu den Gesteinen
und dem Bau des Karlsbader und Erzgebirges,
sowie die ständige genaue Beobachtung der Thermal-
quellen bezüglich Wassermenge und Temperatur vor.
1889 war es der k. t. Geologe Dr. Friedrich Teller,
der Gelegenheit hatte, sich über all diese wichtigen
Fragen einschließlich des Wassereinbruches zu äußern,
welches Gutachten einen weiteren Schritt in Sachen
des Quellenschutzes bedeutete, desgleichen die wieder-
holten Aeußerungen (1891) der Herren k. k. Be-
zirksarzt Dr. Hochberger und des k. k. Jn-
genieurs F. Stüdl. — Endlich ergab sich (1893)
für die politische Behörde die Nothwendigkeit einer
neuerlichen Heranziehung eines geol. Sachverstän-
digen zum speciellen Studium der Quellen und
anderen Detailbeobachtungen; mit dieser Mission
wurde der k. k. Sectionsgeologe Ingenieur A. Ro-
siwal betraut und das Ergebnis seiner Studien in
unserer Stadt bilden bekanntlich die in Vorschlag
gebrachten „neuen Maßnahmen zum Schutze der
Karisbader Thermen“: die exacte Thermenbeo-
bachtung, das geologische Studium des Karlsbader
Gebirges und dessen Umgebung sowohl in als auch
außerhasb der Stadt, endlich die physikalischen und
chemischen Arbeiten, insbesonders jenseits der Eger
zum Zwecke der Ermittlung eines etwaigen Zu-
sammenhanges dieser Terrains oder mit anderen
Worten zur Auffindung der Beziehungen zwischen
Thermen und Bergbau, beziehungsweise Erweiterung
unserer Kenntnisse über die Ausdehnung des Circu-
lationsterrains, des Thermalgebietes. Jn der 1895
hierüber stattgefundenen Enquêle protestierte Ober-
bergcommissär Kahlich im allgemeinen gegen die
Tendenz des Rosiwal'schen Elaborates, wie auch
insbesondere gegen die Austellung eines eigenen
Organes zur Durchführung der Vorschläge Schar-
dingers, Hochbergers uod Rosiwals.
Neben dieser energischen Zurückweisung, ver-
wahrte sich Herr Kalich, der dabei ganz vergaß,
daſs er der Enquéle nicht als Vertreter oder
Vorstand des Revierbergamtes Elbogen, sondern
als das mit der Ueberwachung der Grubenbaue
betraute staatliche Schutzorgzn theilnahm, nebenbei
unter dem engherzigen Hinweis auf das streng
zu bewahrende Amtsgeheimnis gegen jeden Eingriff
in das Ressort des Revierbergamkes, wie beispiels-
weise gegen die Hexausgabe oder Einsichtnahme
in die Grubenkarten ꝛc.
„So werdet Ihr mich erst finden,“ entgegnete
Tom, „wenn Ihr die Wahrheit gesprochen. Wenn
Ihr mich belogen, wird mein Revolver Euch Antwort
lassen, welche den Sieg des Socialdemokraten Nemec
über Lueger verkünden sollten. Doch das arme
Placat — es wurde durch die Thatsachen des-
avouiert und dürfte wohl nurmehr als Andenken
seine Dienste leisten! Die Socialdemokraten ver-
gaßen, dass Lueger über ein Palliativmittel ver-
fügt, das bei Wahlen noch nie seine Wirkung ver-
sagte und das mit dem Titel „Geld stinkt nicht“
wohl am richtigsten bezeichnet ist.
Ueber die Niederlage Nömec' sind jedoch nicht
allein die deutschen internationalen Social-
demokraten verstimmt, verstimmt darüber sind die
Tschechen überhaupt, denn dieselben halten erfah-
rungsgemäß von einer „internationalen tschechischen“
Socialdemokratie nicht viel und beklagen es, daſs
der tschechische Löwe den „schönen Karl von Wien“
nicht unterkriegte. Der tschechische Chauvinismus
dringt nun einmal — gewiſs beschämend für die
Deutschen — sowohl von der ersten bis in die
fünfte Curie durch.
Im Uebrigen hebt dieser tschechische Nationalis-
mus überall recht bemerkbar jetzt sein Haupt empor
und auch wir in Karlsbad, woselbst sich Pan
Chauvin bisher auf sein terra incognita, auf sein
Besedni düm in der Panoramastraße als Tummel-
platz beschränkte und unbehelligt dort sein Haupt-
quartier aufschlug, verspüren bereits seine Gegen-
wart, wie nachstehendes Beispiel beweisen mag:
Die bei den Adaptierungsbauten eines hiesigen
Hotels beschäftigten Arbeiter vergnügten sich während
der Mittagspause im Speisesaale des betreffenden
Hotels damit, einige Lieder zu singen, unter anderen
auch das Deutsche Lied. Ein hiesiger tschechischer
Kaufmann, den sein Weg alltäglich von seinem Leden
zu seiner Wohnung an diesem Hotel vorbeiführte
und dessen nationaler Fanatismus wahrscheinlich
speciell vor dem Mittagessen das deutsche Lied nicht
verdauen kann, fühlte sich empört darüber, in
Karlovy vary noch solche deutsche Klänge zu ver-
nehmen, er warf sich in seinen ganzen aationalen
heiligen tschechischen Zorn, drang mit echt doppelt-
geschwänztem Löwen-Heroismus in den Speisesaal
ein und verbot den Arbeitern das Singen des
deutschen Liedes, widrigens er die Anzeige erstatten
würde. Die Arbeiter waren erst sprachlos und erst
als der kühne Palacky wieder draußen war, erin-
nerten sie sich als echte gemüthliche deutsche Schlaf-
mützen daran, daſs sie ihn eigentlich hätten hinaus-
werfen sollen!
Einem solchen Chauvinismus gegenüber stellt
sich unwillkürlich von selbst die Preisfrage auf, was
wohl einem Deutschen passiert wäre, der sich ein-
fallen ließe, in Czaslau, Podiebrad, Prelautsch oder
im Slate praze das Singen des „Kde domov muj“
zu verbieten?
Alfred Doroschkin.
Heiderose.
10. Fortsetzung)
Kriminal-Novelle von Pieter Vryburg.
achdruct verboten.
„Bewahre dies als Geheimnis,“ sagte er. „Es
soll Dein Schaden nicht sein. — Einstweilen!“
Er reicht ihm noch ein werkvolles Nugget.
„Danke“, grinste Jim. „Ihr seid ein Gent-
leman im Buschland.“
geben.“
„Von dem Gebrauch zu machen, werdet Ihr
keine Gelegenheit haben,“ lachte Im
„Immer geradeaus nach Osten!“ rief er noch
dem sich Entfernenden nach.
Wenn Tom den Gesichtsausdruck des Burschen
in diesem Augenblick hätte sehen können, würde er
sich wohlbedacht haben, den ihm empfohlenen Weg
einzuschlagen.
Habgier und alle bösen Leidenschaften zuckten
wie Wetterleuchten über dasselbe gin, während im
Grunde kalte Grausamkeit die noch jugendlichen
Züge entstellte. Natürlich war alles, was er ihm
von der Flucht der beiden berichtet hatte, erlogen.
Mit einem boshaften Lachen wendte Jm sich hinweg.
Eine fast taghelle Mondnacht, wie sie dem
anstralischen Klima eigen, umzog das im Wald ge-
bettete Lager der „Bunya“ mit geheimnisvollen
Lichtfäden.
In den aus Erde und Buschwerk hergestellten
„Mei-Meis“ (Hütten) herrschte ein frohes Leben
und Treiben.
Es galt, das große Nachtfest der Wilden zu
feiern, des „Ko rroborrie.“
Ursprünglich religiösen Zwecken dienend, eine
Art Gottesdienst, war es zu einem bloßen Freuden-
feste herabgesunken, in welchem Tanz und Musik
vorherrschten.
Man kannte die Götter nicht mehr, denen diese
Opferung galt. Jedenfalls waren es ünseren nor-
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