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Seite 2. „Karlsbader Badeblatt und Wochenblatt“ Nr. 60 14. März 1897 Gesichtspunkten aus, daher also von einer Central- stelle aus zu behandeln, zumal die Trennung der socialpolitischen Maßnahmen je nach der Materie in den einzelnen Ministerien, wie dies eben gegen- wärtig geschieht, einen weitwendigen und nicht immer zu den erwünschten Erfolge führenden Weg bean- sprucht. Zu den zunächst ins Auge zu fassenden Maßnahmen ist die Versicherung gegen die Jndi- vidualität und Arbeitsunfähigkeit wegen fortge- schrittenen Alters, wie dieselbe in anderen Staaten, wie beispielsweise in Deutschland und Frankreich besteht. Nicht minder dringlich wäre die Errichtung von Einigungsämtern; Besondere Fürsorge bedarf auch der bisher seitens der Legislative stiefmütter- lich behandelte und gewiss höchst wichtige Stand der Privatbeamten; Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, Einführung einer progressiven Erb- schaftssteuer. Diesen letzten Gedanken hat bespiels- weise das von der französischen Deputirtenkammer vor ungefähr zwei Jahren beschlossene Erbschafts- steuergesetz zum Ausdruck gebracht, indem es Erb- schaften unter 1000 Franks der Entrichtung der Erbschaftssteuer enthebt, andere große Erbvermögen dagegen je nach Verwandschaftsgraden und der Wert- ziffer sogar bis zu 20 Procent besteuert. Zur Geschichte des Karlsbader Quellen-Schutzes. [Original-Beitrag.] Der folgende Artikel, welcher uns von Seite eines tüchtigen Fachmannes zugeht, dürfte gewiſs in Anbetracht der Schritte welche zur Schaffung eines ausgiebigen Quellenschutzes und zur Creirung einer staatlichen Aufsicht über denselben, gegenwärtig unternommen werden, von weitgehendstem Interesse sein. Unser Gewährsmann schreibt uns: Seit 1859 bestand zur Sicherung der Karls- bader Heilquellen ein Schutzrayon, der auf ziemlich willkürlicher Abgrenzung der Gemeindebezirke Karls- bad, Drahowitz, Espenthor und Funkenstein, welches Gebiet als das wahrscheinliche Infiltrations-Terrain unserer Thermen angesehen wurde und von jeg- lichen Bergbauunternehmungen verschont werden sollte, beruhte. Mehr als 20 Jahre stand derselbe unange- tastet da, bis 1879 die für Teplitz von so schweren Folgen begleitet gewesenen Wassereinbrüche in die Dux-Ossegger Braunkohlenschächte erfolgten, welche verhängnisvolle Katastrophe für die übrigen Heil- quellenorte eine eindringliche Warnung bedeutete und von denselben auch nicht übersehen wurde. Schon 1880 befanden sich die Herren Hofrathv. Hauer, Pro- fessor, Hofrath v. Hochstetter und Bergrath Wolf als geologische Experten in unserer Stadt zur Abgabe eines Gutachtens, ob und in welcher Weise sich eine Revision des alten Schutzrayons gegenüber Bergbau-Unternehmungen als wünschenswert oder nothwendig herausstellen werde. In ihrem über- einstimmenden Gutachten finden wir insbesonders, daſs als das Infiltrationsgebiet unserer Thermen der Karlsbader Granit anzusehen sei, also ein Terrain, bezeichnet durch das Katlsbader Gebirge, Erzgebirge u. Duppauer Gebirge umfassend. Dem- nach ergebe sich nicht nur als wünschen-wert, sondern auch als nothwendig, ein neuer, viel ausgedehn- terer Schutzkreis (als der von 1859) zur Sicherung der unterirdischen Wassercirculation und zur Vor- beugung jedweder Störung der uns unbekannten aus weiter Entfernung kommenden Wege durch tiefergehenden Bergbau. Der neue Schutzkreis, der bald darauf (1882) behördlich festgestellt wurde, ist der bis auf den heutigen Tag noch bestehende und zerfällt bekanntlich in einen engeren, für Schurf- und Bergwerksbe- trieb unbedingt unzulässigen Schutzrayon, welcher die Catastralgemeinden Karlsbad, Drahowitz (südl. der Eger) Funkenstein, Espenthor und Pirkenhammer umfasst und in einen weiteren, die meisten Ge- meinden des Gerichts-Bezitkes Karlsbad nördlich der Eger und andere, wie auch die an den engeren liegenden südlich der Eger umfassend: Aich, Alt- rohlau, Dallwitz, Donawitz, Donitz, Drahnwitz (nördl. der Eger), Edersgrün, Ellm, Engelhaus, Fischern, Gießhübl-Puchstein z. Th., Haid, Halm- grün-Sodau, Hohendorf, Janessen, Kohlbau, Lang- grün, Lessau, Lichtenstadt. Neudörfl, Neudonawitz, Neudonitz, Neufischern, Obermaierhöfen, Ottowitz, Pullwitz, Putschirn, Rittersgrün, Ruppelsgrün, Rossnitz, Satteles, Schlackenwerth, Schneidmühl, Schobrowitz, Schömitz, Sittmesgrün, Spittengrün, Taschwitz z. Th., Untermaierhöfen, Weheditz, Zettlitz und endlich Imliegau und Neurohlau. Innerhalb desselben sind Schurf und Bergbau in der Braun- kohlenformation ohne Beschränkung, im Grundge- birge (Granit, Kaolin, Basalt) jedoch nur bis zu einer gewissen Tiefe (Niveau der Teplmündung,) dem „Normalpunkte“ gestattet. 1884 wurde im Verordnungswege der k. k. Bergbauptmannschaft Prag der damalige Oberbergcommissär Schardinger mit der Ueberwachung der Grubenbaue im weiteren Schutzrayon betraut. Ihm sind eine Reihe von für die ganze Schutzaction bahnbrechend gewordene Vorschläge zu danken, so 1884 die Analysen der Grubenwässer, 1886 die Stellung der bis dahin an keine bergämtliche Verleihung gebundenen Caolin- baue unter eine solche Aufsicht. 1887 erfolgte wie erinnerlich der für unsere Thermen glücklicherweise ohne Nachtheil gebliebene Wassereinbruch in der Johanni-Zeche bei Ottowitz und bald (1888) darauf schlug Schardinger die eingehende geol. Untersuchung der Beziehungen der Thermen zu den Gesteinen und dem Bau des Karlsbader und Erzgebirges, sowie die ständige genaue Beobachtung der Thermal- quellen bezüglich Wassermenge und Temperatur vor. 1889 war es der k. t. Geologe Dr. Friedrich Teller, der Gelegenheit hatte, sich über all diese wichtigen Fragen einschließlich des Wassereinbruches zu äußern, welches Gutachten einen weiteren Schritt in Sachen des Quellenschutzes bedeutete, desgleichen die wieder- holten Aeußerungen (1891) der Herren k. k. Be- zirksarzt Dr. Hochberger und des k. k. Jn- genieurs F. Stüdl. — Endlich ergab sich (1893) für die politische Behörde die Nothwendigkeit einer neuerlichen Heranziehung eines geol. Sachverstän- digen zum speciellen Studium der Quellen und anderen Detailbeobachtungen; mit dieser Mission wurde der k. k. Sectionsgeologe Ingenieur A. Ro- siwal betraut und das Ergebnis seiner Studien in unserer Stadt bilden bekanntlich die in Vorschlag gebrachten „neuen Maßnahmen zum Schutze der Karisbader Thermen“: die exacte Thermenbeo- bachtung, das geologische Studium des Karlsbader Gebirges und dessen Umgebung sowohl in als auch außerhasb der Stadt, endlich die physikalischen und chemischen Arbeiten, insbesonders jenseits der Eger zum Zwecke der Ermittlung eines etwaigen Zu- sammenhanges dieser Terrains oder mit anderen Worten zur Auffindung der Beziehungen zwischen Thermen und Bergbau, beziehungsweise Erweiterung unserer Kenntnisse über die Ausdehnung des Circu- lationsterrains, des Thermalgebietes. Jn der 1895 hierüber stattgefundenen Enquêle protestierte Ober- bergcommissär Kahlich im allgemeinen gegen die Tendenz des Rosiwal'schen Elaborates, wie auch insbesondere gegen die Austellung eines eigenen Organes zur Durchführung der Vorschläge Schar- dingers, Hochbergers uod Rosiwals. Neben dieser energischen Zurückweisung, ver- wahrte sich Herr Kalich, der dabei ganz vergaß, daſs er der Enquéle nicht als Vertreter oder Vorstand des Revierbergamtes Elbogen, sondern als das mit der Ueberwachung der Grubenbaue betraute staatliche Schutzorgzn theilnahm, nebenbei unter dem engherzigen Hinweis auf das streng zu bewahrende Amtsgeheimnis gegen jeden Eingriff in das Ressort des Revierbergamkes, wie beispiels- weise gegen die Hexausgabe oder Einsichtnahme in die Grubenkarten ꝛc. „So werdet Ihr mich erst finden,“ entgegnete Tom, „wenn Ihr die Wahrheit gesprochen. Wenn Ihr mich belogen, wird mein Revolver Euch Antwort lassen, welche den Sieg des Socialdemokraten Nemec über Lueger verkünden sollten. Doch das arme Placat — es wurde durch die Thatsachen des- avouiert und dürfte wohl nurmehr als Andenken seine Dienste leisten! Die Socialdemokraten ver- gaßen, dass Lueger über ein Palliativmittel ver- fügt, das bei Wahlen noch nie seine Wirkung ver- sagte und das mit dem Titel „Geld stinkt nicht“ wohl am richtigsten bezeichnet ist. Ueber die Niederlage Nömec' sind jedoch nicht allein die deutschen internationalen Social- demokraten verstimmt, verstimmt darüber sind die Tschechen überhaupt, denn dieselben halten erfah- rungsgemäß von einer „internationalen tschechischen“ Socialdemokratie nicht viel und beklagen es, daſs der tschechische Löwe den „schönen Karl von Wien“ nicht unterkriegte. Der tschechische Chauvinismus dringt nun einmal — gewiſs beschämend für die Deutschen — sowohl von der ersten bis in die fünfte Curie durch. Im Uebrigen hebt dieser tschechische Nationalis- mus überall recht bemerkbar jetzt sein Haupt empor und auch wir in Karlsbad, woselbst sich Pan Chauvin bisher auf sein terra incognita, auf sein Besedni düm in der Panoramastraße als Tummel- platz beschränkte und unbehelligt dort sein Haupt- quartier aufschlug, verspüren bereits seine Gegen- wart, wie nachstehendes Beispiel beweisen mag: Die bei den Adaptierungsbauten eines hiesigen Hotels beschäftigten Arbeiter vergnügten sich während der Mittagspause im Speisesaale des betreffenden Hotels damit, einige Lieder zu singen, unter anderen auch das Deutsche Lied. Ein hiesiger tschechischer Kaufmann, den sein Weg alltäglich von seinem Leden zu seiner Wohnung an diesem Hotel vorbeiführte und dessen nationaler Fanatismus wahrscheinlich speciell vor dem Mittagessen das deutsche Lied nicht verdauen kann, fühlte sich empört darüber, in Karlovy vary noch solche deutsche Klänge zu ver- nehmen, er warf sich in seinen ganzen aationalen heiligen tschechischen Zorn, drang mit echt doppelt- geschwänztem Löwen-Heroismus in den Speisesaal ein und verbot den Arbeitern das Singen des deutschen Liedes, widrigens er die Anzeige erstatten würde. Die Arbeiter waren erst sprachlos und erst als der kühne Palacky wieder draußen war, erin- nerten sie sich als echte gemüthliche deutsche Schlaf- mützen daran, daſs sie ihn eigentlich hätten hinaus- werfen sollen! Einem solchen Chauvinismus gegenüber stellt sich unwillkürlich von selbst die Preisfrage auf, was wohl einem Deutschen passiert wäre, der sich ein- fallen ließe, in Czaslau, Podiebrad, Prelautsch oder im Slate praze das Singen des „Kde domov muj“ zu verbieten? Alfred Doroschkin. Heiderose. 10. Fortsetzung) Kriminal-Novelle von Pieter Vryburg. achdruct verboten. „Bewahre dies als Geheimnis,“ sagte er. „Es soll Dein Schaden nicht sein. — Einstweilen!“ Er reicht ihm noch ein werkvolles Nugget. „Danke“, grinste Jim. „Ihr seid ein Gent- leman im Buschland.“ geben.“ „Von dem Gebrauch zu machen, werdet Ihr keine Gelegenheit haben,“ lachte Im „Immer geradeaus nach Osten!“ rief er noch dem sich Entfernenden nach. Wenn Tom den Gesichtsausdruck des Burschen in diesem Augenblick hätte sehen können, würde er sich wohlbedacht haben, den ihm empfohlenen Weg einzuschlagen. Habgier und alle bösen Leidenschaften zuckten wie Wetterleuchten über dasselbe gin, während im Grunde kalte Grausamkeit die noch jugendlichen Züge entstellte. Natürlich war alles, was er ihm von der Flucht der beiden berichtet hatte, erlogen. Mit einem boshaften Lachen wendte Jm sich hinweg. Eine fast taghelle Mondnacht, wie sie dem anstralischen Klima eigen, umzog das im Wald ge- bettete Lager der „Bunya“ mit geheimnisvollen Lichtfäden. In den aus Erde und Buschwerk hergestellten „Mei-Meis“ (Hütten) herrschte ein frohes Leben und Treiben. Es galt, das große Nachtfest der Wilden zu feiern, des „Ko rroborrie.“ Ursprünglich religiösen Zwecken dienend, eine Art Gottesdienst, war es zu einem bloßen Freuden- feste herabgesunken, in welchem Tanz und Musik vorherrschten. Man kannte die Götter nicht mehr, denen diese Opferung galt. Jedenfalls waren es ünseren nor-
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