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�UI S E UI D Fahrtaxen-Tarif und Bestimmungen, die auf den Verkehr mit dem Publikum Bezug haben. Die Fiaker und Einspänner sind berechtigt und verpflichtet, das Publikum bezüglich der im nachstehenden Tarife angegebenen Fahrten nach der daselbst festgesetzten Taxe, bei Fahrten aber, für welche keine Taxe besteht, zu dem im gegenseitigen Uebereinkommen festzu- setzenden Preise zu bedienen. .- Dèm Fahrgaste steht es frei, sich hiezu jeden beliebigen Wagen auszusuchen, ohne dessen Reihung am Standplatze zu berücksichtigen. — Es ist zu entrichten: I. Für Fahrten im Häuserrayon von Karlsbad (abgegrenzt durch die Egerbrücke, Salzsudhaus, Bürgerversorgungshaus, inclusive der Chaussée bis zum Reichsadler, Helenenhof, Bellaria, engl. Kirche, Ende der Parkstrasse und Alte Bahnhofstrasse): Dem Zweispänner für die erste halbe Stunde . 1 fl. 20 kr. Dem Einspänner für die erste Viertelstunde .. — fl. 50 kr. übereine Viertelstunde bis zu einer halben— fl. 80 kr. für jede folgende halbe Stunde . — fl. 60 kr. für jede folgende Viertelstunde ..— fl. 20 kr. Zweispänner Einspänner fl. kr. fl. kr. II. Von jedem Punkte der Stadt (Häuserrayon) aus für die Hinfahrt Nach Sanssouci (Karlsbrücke) Schönbrunn, Posthof, Krankenhaus, Schwimmschule, Klein-Versailles .. Jägerhaus, Donitzer Wasserwerk, Drahowitz, Friedhof, Freundschaftssaal, Kaiserpark ....... „Restaurant Leibold in Pirkenhammer . „Aberg, Leonhard, Bergwirthshaus, Zettlitz, Schwarzenbergbrücke, Aich, Dallwitz, Fischern, Pirken- hammer (einschliesslich der Fabriken) . . III. Von jedem Punkte der Stadt (Häuserrayon) aus, inclusive Maximalwartezeit von 3 Stunden und Rückfahrt für die Fahrt. A. Directe Fahrten. Nach Altrohlau .. . ....... Schlackenwerth, Lichtenstadt, Tüppelsgrün, Engelhaus »Elbogen, Giesshübl-Puchstein, Giesshübler Porzellanfabrik . Petschau, Buchau ....... Joachimsthal ............ Hauenstein, Welchau ..... B. Rundfahrten." Ueber Pirkenhammer nach Aich und zurück . Nach St. Leonhard und von da über Aich oder Pirkenhammer zurück Nach Schlackenwerth und über Lichtenstadt zurück19 .......... Ueber Fischern, Aitrohlau, Tüppelsgrün, Edersgrün, nach Lichtenstadt und zurück Nach Elbogen über Schlaggenwald und Pirkenhammer zurück .......... Nach Elbogen mit Abhohien vom Warteplatz bei Hans Heiling und zurück über Auch oder Hammer ꝛ1.. Nach Giesshübl-Puchstein und zurück über die Schlackenwerther Chaussée . �... Nach Giesshübl und zurück über die Schlackenwerther Chaussée, jedoch mit Besuch von Schlackenwerth IV. Vom Bahnhofe. 1. Nach jedem Punkte der Stadt oder umgekehrt: .1 fl. 20 kr. Dem Zweispänner .2 fl. — kr. Dem Einspänner Wahrend der Nachtzeit d. i. von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Früh: Dem Zweispänner 2 fl. 50 kr. Dem Einspänner 1 fl. 50 kr. 2. Nach einem der sub II oder III angeführten Orte oder umgekehrt: a) Für die am rechten Egerufer gelegenen Orte zu der sub II oder III festgesetzten Taxe als fixer Zuschlag: — fl. 60 kr. . Dem Einspänner 1 fl. 20 kr. Dem Zweispänner b) Für die am linken Egerufer gelegenen Orte wird von der sub II oder III festgesetzten Taxe abgezogen: ?— fl. 60 kr. Dem Einspänner . Dem Zweispänner . ....1 fl. 20 kr. Bei den sub angeführten Fahrten ist die Taxe zu bezahlen vom Momente der Aufnahme des Wagens oder der Abholung desselben vom Standplatze. Bei den sub II und IV normirten Fahrten ist ein Zeitaufwand von zehn Minuten, bei den sub III normirten Fahrten dagegen ein Zeitaufwand von einer Viertelstunde für Zufahrt vom Standplatze oder Wartezeit beim Hause vor Beginn der Fahrt nicht zu entschädigen. — Bei längerer Zufahrt oder Wartezeit ist zu bezahlen für jede halbe Stunde: .— fl. 40 kr. — fl. 60 kr. Dem Zweispänner Dem Einspänner . Die sub I angeführte Taxe gilt insolange als ein und derselbe Wagen im Häuserrayon von Karlsbad benützt wird, somit für Hinfahrt, Wartezeit und Rückfahrt. — Bei den sub 1I oder IV angeführten Fahrten dagegen ist für eine eventuelle Wartezeit nach vollendeter Hinfahrt für die Rückfahrt mit demselben Wagen oder Weiterbenützung und Unterbrechung, zu bezahlen für jede halbe Stunde: .....— fl. 40 kr. Dem Einspänner .— fl. 60 kr. . Dem Zweispänner ... Bei den sub I normirten Fahrten, sie mögen von der Stadt oder vom Bahnhofe aus unternommen werden, ist sowohl die Rückfahrt als auch eine Maximalwartezeit von drei Stunden in der Taxe inbegriffen. Bei den Rundfahrten gilt diese Maximalwartezeit nicht für jeden der daselbst angegebenen einzelnen Punkte, sondern für alle zusammen genommen. Während der Nachtzeit, das ist von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Früh, ist in der Regel die Hälfte der betreffenden Fahrtaxe mehr aufzuzahlen. Bei Bahnfahrten gelten die sub 4 Absatz I er- sichtlichen Bestimmungen. — Fällt der Beginn einer Fahrt in die Tagesperiode, das Ende dagegen in die Nachtperiode, so ist bei Zeitfahrten (Abschnitt des Tarifes) für den in die Nachtperiode fallenden Theil die Hälfte der Fahrtaxe mehr zu bezahlen. — Bei den übrigen Fahrten ist auf die fixirte Taxe per halbe Stunde aufzuzahlen: . — fl. 30 kr. Dem Zweispänner . Dem Einspänner — fl. 20 kr. Für das im Wagen untergebrachte leichte Gepäck, als: Handkoffer, Handtaschen u. dgl. ist nichts zu bezahlen, für das am Kutschbocke oder rückwärts am Wagen untergebrachte Gepäck ist zu entrichten: . — fl. 50 kr. Dem Zweispänner .. ..... Dem Einspänner — fl. 30 kr. . Der Zweispänner, sowie der Einspänner ist nicht verpflichtet, mehr als 100, beziehungsweise 60 Kilo aufzuladen. — Unterbleibt eine Fahrt aus Anlass des Bestellers, so ist bei Fiakern 1 fl. 50 kr., bei Einspännern i fl. als Entschädigung zu bezahlen, falls nicht bereits ein höherer Anspruch durch die vorb. bestellung der Fahrt verflossene Zeit nach dem Zeittarife sub I berechnet — begründet erscheint. Den Fiaker oder Einspänner befreit nur die nachweisbare Unmöglichkeit von der Verbficntung der Ausführung einer bestellten Fahrt. Ueberdies hat er den Fahrgast hievon rechtzeitig in Kenntniss zu setzen. — Wird dagegen eine Fahrt durch Schuld des Kutschers oder durch einen in seiner Person oder beim Fuhrwerke sich ereignenden Unfall unterbrochen, so hat der Fuhr- mann gar keinen Ansprüch auf Entschädigung. — Der Fiaker oder Einspänner ist verpflichtet einer Fahrbestellung zu entsprechen, wenn: 1. entweder die Fahrt otgetretenwerden son, oder wenn der Fahrgast sich verpflichtet, die bis zum Beginne der Fahrt verfliessende Zeit nach den Bestimmungen des Taxtarifs zu entschdgenodewenn die Bestellung auf eine Zeit nach 8 Uhr Abends und vor 8 Uhr Früh gemacht wird. Hat der Fiaker oder Einspänner oder deren Kutscher eine Bestelfurg angenommen) so ist er verpflichtet, dies durch Umlegung der Peitsche am Kutschbocke allgemein ersichtlich zu machen. — Der Fiaker oder Einspanner ist verpfichtet, eine angenommene Fahrbestellung mit demselben Wagen, für welchen dieselbe angenommen wurde, zu leisten und er darf dieselbe gegen den Willen des Fahrbestellers keinem anderen Fjaker oder Einspänner überlassen. — Fiaker und Einspänner sind verpflichtet, im Falle sie von Fahrgästen tztwerden, nach Zulass des Terrains im Trabe zu fahren. — Der Fiaker oder Einspänner ist verpflichtet, die ihn bestellende Person an den Ort der Abholung mitzunehmen und hiebei ebenfalls im Trabe zuffahren. Ueberall, wo in diesem Tarife die Bezahlung nach der Zeit normirt ist, wird dem Fiaker und Einspänner jede begonnene, wenn auch noch nicht abgeläufene haibe, beziehungsweise Viertelstunde (P. I. dieses Tarifs) für voll berechnet. — Der Kutscher ist verpflichtet, jedesma), wenn der Fall der Berechnung des Preises einer Fahrt nach der Zeit eintritt, dem Fahrgaste die Uhr zu zeigen und ihn auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Unterlässt er dies, so ist den Zeitangaben des Fahrgastes ohne Weiters Glauben zu schenken. — Der Fiaker ist verpflichtet, fünf Personen, der Einspaner drei Personen, sei es gleich bei Beginn der Fahrt, sei es auch während der Fahrt, ohne Erhöhung des Fahrpreises, in seinen Wagen aufzunehmen. Es ist ihm dagegen richt’ gestattet, gegen den Willen der Fahrgäste eine andere Person im Wagen oder am Kutschbocke mitzunehmen. — Bei allen Fahrten mit Ausnanme der von und zum Bahnhote hat der Fahrgast die Mäuthgebühr zu entrichten. — Kurgäste sind bei Spazierfahrten unbedingt mauthirei. Jedem Fahrgaste steht es trei, sich ein Blatt des im Innern des Wagens angebrachten Fahrbilletenbloks zu nehmen. — Diese Blätter haben auf der Vorderseite die Nummer des Wagens und einen Auszug aus den Taxbestimmöngen zu enthalten. Die Rückseite dient zur Verzeichnung einer allfälligen Beschwerde wegen Ueber- tretung diesernainspaneOrdnung und ist zu diesem Behute mit einem Formulare versehen, welches die Adresse des Bürgermeisteramtes Karlsbai, den Raumiεr den Namen und Wohnort des Beschwerdeführers enthält. — Derartige Beschwerden können sofort durch Uebergabe an den nächsten Gendarmen der Sicherheitswachmann oder per Post an das Bürgermeisteramt Karlsbad übersendet werden. Stadtrath Karlsbad, den 1. Mai 1886. Der Bürgermeister: Eduard Knoll.
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