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lässigkeit der Erlassung eines neuen Gesetzes über diese An- gelegenheit zu behaupten. Auch das Abgeordnetenhaus hat wiederholt sowohl im Jahre 1873 als 1876 das letztemal auf Grundlage eines ausführlichen Ausschußberichtes in Resolutionen die Regierung zur Vorlage von Gesetzent- würfen über diesen Gegenstand aufgefordert und dadurch die von keiner Seite bestrittene Kompetenz zur Behandlung solcher Angelegenheiten in Anspruch genommen. Es war übrigens auch schon in der letzten Session ein Ausschuß für dieselbe Angelegenheit niedergeietzt, dessen Thätigkeit in Folge des passiven Widerstandes der Regierung freilich eine fruchtlose geblieben ist. Aber der Herr Ministerpräsi- dent, welcher mehrmals persönlich in den Sitzungen jenes Ausschusses erschienen ist oder Vertreter für sich dahin ent- sendet hat, hat niemals den Versuch gemacht die Kompetenz der Legislative zu bestreiten, er hat es vielmehr nur als zweckmäßig erklärt, daß diese Angelegenheit auf die Initia- tive der Regierung hin geregelt werde und hat auch schon im Jahre 1879 die Vorlage eines Gesetzentwurfes in Aussicht gestellt. Die in der vorgestrigen Erklärung des Ministerpräsi- denten bezogenen Stellen des Staatsgrundgesetzes sind auch keineswegs geeignet, diese Anschauungen zu rechtfertigen. Die Hauptstelle ist die Bestimmung des §. 11, lit. 1 des St.=G.-G. vom 21. Dezember 1867 über die Reichs- vertretung, welche die Gesetzgebung über die Grundzüge der Organisirung der Verwaltungsbehörden dem Reichs- rathe im Gegensatz zur Kompetenz der Landtage zuweist. Aus derselben ergibt sich, daß Alles, was auf diesem Gebiete überhaupt den Gegenstand der Gesetzgebung bildet, dem Reichsrathe zusteht; daß die Stellung der Staats- beamten, die organischen Einrichtungen, welche sich auf die- selben beziehen und insbesondere das Disciplinarverfahren regeln, dem Gebiete der Organisirung der Behörden ange- hören, kann wohl bei unbefangener Beurtheilung gar keinem Zweifel unterliegen. Es sind denn auch jene Verfügungen, welche sich auf die rechtlichen Verhältnisse der Staatsbe- amten beziehen, in Oesterreich stets als Emanationen der gesetzgebenden und nicht der vollziehenden oder bloßen Ver- ordnungsgewalt behandelt worden. In dieser Beziehung ist insbesondere daran zu erinnern, daß mit dem Hof- dekrete vom 19. Juni 1832 die Beiziehung von zwei Justiz- räthen zu allen Verhandlungen über die Entlassung eines Staatsbeamten oder eines Staatsdieners mit der Motivi- rung angeordnet wurde, daß dadurch die volle Beruhigung über den Umstand, daß die Dienstesentlassung dem Gesetze entspreche, erlangt werden solle. Auch die kaiserliche Ver- ordnung vom 10. März 1860, auf welcher die gegenwärti- gen Einrichtungen des Disziplinarverfahrens der nicht- richterlichen Beamten beruhen, ist in der damals üblichen Form eines Gesetzes (nach Anhörung des Reichsrathes) erlassen worden und kann ohne jeden Zweifel nur im Wege eines Gesetzes geändert werden. Es handelt sich überhaupt um die Frage, ob in Oesterreich für einen Staatsbeamten aus seiner Anstellung und Dienstesleistung dem Staate gegenüber Rechte erwachsen können oder nicht. Es ver- steht sich von selbst, daß für Verwaltungsbeamte niemals eine solche Unabhängigkeit in Anspruch genommen werden kann, wie sie den Richtern nach der Natur ihrer Stellung zukommen muß und auch durch die Gesetze zuerkannt ist. Verwaltungsbeamte können stets, falls die Regierung ihre weitere Verwendung für unzweckmäßig erachtet, auf ad- ministrativem Wege in den Ruhestand versetzt, sie können auch gegen Vergütung der normalmäßigen Kosten auf andere Dienstesstellen übersetzt werden, aber es ist ihnen das Recht stets durch die Gesetzgebung gewährt worden, daß sie nicht ohne Ausspruch der gesetzmäßigen Instanz ihres Dienstes ohne Gewährung eines Ruhegehaltes ent- hoben werden, ebenso daß auch andere mit materiellen Nachtheilen verbundene Strafen nicht ohne die Einhaltung der vorgeschriebenen Formen über sie verhängt werden dürfen. Daß aber Rechte nur durch Gesetze begründet werden können und daß die Regelung solcher Rechtsver- hältnisse der Staatsbeamten wie die Regulirung der Rechts- verhältnisse der andern Staatsbürger nur durch die Gesetz- gebung erfolgen könne, das unterliegt keinem Zweifel und ist in Oesterreich bis jetzt noch von Niemandem bezweifelt worden. Hiezu kommt noch, daß das Verhältniß eines Staatsdieners nach der juristischen Beschaffenheit eigentlich privatrechtlicher Natur ist und die Eigenschaft eines Dienst- vertrages hat. Ansprüche aus solchen Dienstverträgen zwischen Privaten können vor den Gerichten geltend ge- macht werden. Bezüglich der Staatsbeamten ist jedoch der Rechtsweg durch ein Hofdekret v. J. 1841 ausgeschlossen worden und es sind solche Streitigkeiten auf administra- tivem Wege auszutragen. Hieraus kann aber keineswegs gefolgert werden, daß auch die Normen, welche für diese Rechte maßgebend sind, auf administrativem Wege erlassen oder geändert werden können, sondern es sind dazu eben auch Gesetze erforderlich, deren Anwendung dann allerdings in den Bereich der Verwaltungsbehörden fällt. Wenn em nicht so wäre, wenn wirklich der Verwaltung das Recht eingeräumt würde, nicht bloß die Rechtsnormen anzuwenden, sondern diese Normen selbst beliebig zu ändern, so wäre der Staatsbeamte zur vollständigen Rechtslosigkeit verurtheilt, er würde zum Paria unter den übrigen Staats- bürgern herabsinken. Durch die Einführung solcher Grund- sätze in die Administration müßte der bisher in der österr. Beamtenschaft herrschende, auf ehrwürdigen Traditionen beruhende Geist, müßte das ihn erhebende Bewußtsein den allgemeinen Interessen, unter, wenn auch materiell be- scheidenen, doch rechtlich gesicherten Lebensverhältnissen zu dienen, völlig ertödtet werden und ist es kaum zu glauben, daß die Minister sich bei Abgabe ihrer Erklärun- gen den überaus deprimirenden Eindruck gegenwärtig ge- halten haben, welchen diese bisher in Oesterreich ganz un- bekannte Auffassung der Beamtenverhältnisse auf dieselben hervorbringen muß. Im Interesse der Erhaltung des guten Geistes der österreichischen Beamtenschaft kann nur lebhaft gewünscht werden, daß es dem Abgeordnetenhause gelingen möge, den Grundsätzen des Rechtsstaates, welche selbst in der absolutistischen Zeit gewahrt worden sind, wieder entschieden Geltung zu herschaffen. Lokal- und Bäder-Nachrichten. (Se. Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg-Lippe) wird nach den endgiltig ge- troffenen Dispositionen nun heute Nachmittag mit dem um 5 Uhr 26 Min. einlangenden Courierzuge der Busch- tiehrader Eisenbahn hier eintreffen und soll die Kur Sr. Durchlaucht mit seiner Gemalin diesmal auf fünf Wochen ausgedehnt werden. (Frau Amalia Friedrich-Materna) k. k. Kammersängerin, weilt seit einigen Tagen wieder in unserem Thale und hat im Hause „Bavaria“ Logis genommen. (Symfonie-Konzert der Kurkapelle.) In Karlsbad wird viel, ja vielleicht zu viel Musik gemacht — Konzerte an allen Orten und zu jeder Tageszeit sind an der Tages-Ordnung — für den Musikverständigen jedoch, für den Freund gediegener Musik, gibt es nur ein Konzert in der Woche, und das ist jenes am Freitag Nachmittag am Posthofe! — Da zeigt sich die Kurkapelle in ihrer Meisterschaft, da allein lacht dem Mnsikenthusiasten hoher Genuß. — Die fünf Piécen des heutigen Pro- grammes bieten wieder eine Fülle herrlicher Musik — Beethoven, Mozart — Wagner, Raff, — der Namen sind's nur vier, doch bedeuten sie in der Musik eine Welt! (Im Stadttheater) geht heute das zur Eröffnung desselben gegebene Festspiel „Der Musen Dank“ mit der darauf- folgenden Oper „Figaro's Hochzeit“ in Szeue. Diese Wieder- holung der Eröffnungs-Festvorstellung erfolgt speziell heute aus Anlaß des ersten Theaterbesuches Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, eines treuen Besuchers des Stadttheaters während seines jedesmaligen Kuraufenthaltes in Karlsbad. — Da aus den Kreisen des Kurpublikums bereits vielfache Anfragen wegen einer Wiederholung des Festspieles, überhaupt der Eröffnungsvorstellung, an die Direktion ergingen, so wird mit dieser Aufführung gleich- zeitig einem mehrfachen Berlangen entsprochen. (Der Zigeuner-Baron,) die vielfach begehrte Operetten-Novität, geht am Samstag im neuen Stadttheater zum ersten Mal in Szene und wird an diesem Abende der neue Operettensänger Herr Jean Spiro als Barinkay debutiren. (Im Etablissement Sanssouci) führte der Be- sitzer Herr H. E. Anger eine neue Einrichtung ein, die beim Kurpublikum Anklang fand, es sind dies Freikonzerte bei der Table d'hote, die sich öfters wiederholen sollen. — Heute Nachmittag konzertirt dort wieder die Pleier'sche Kapelle ohne Entrée und dürfte auch dieses Konzert bei gleich gün- stiger Witterung den gleich starken Besuch haben, wie jenes am Mittwoch, wo thatsächlich kein Platz mehr zu finden war. (Das Aufgeld für Zollzahlungen) in Silber wurde für den Monat Juni mit 251/2 % gleich dem Monat Mai festgesetzt. -a. Teplitz-Schönau, 26. Mai. Heute wählte der zweite Wahlkörper zwölf Vertreter und sechs Ersatz- männer in das Teplitzer Stadtverordneten-Kollegium. Als Ausschußmitglieder gingen aus der Wahlurne hervor die Herren: Albert Arbeiter, Dr. Anton Eberle, Dr. Ignaz Hirsch, Johann Kautzner. Dr. Karl Müller. R. Opitz, Adolf Perutz, Angelus Pick, Josef Rindskopf, Dr. Seiche von Nordenheim, Ferd. Schmied und Dr. C. Stradal. Der erste Wahlkörper wählt am Freitag den 28. d. — Die letztvergangenen schönen Tage haben die Kurfrequenz sehr gehoben. Während die Besuchsziffer in der ersten Hälfte des Monats Mai hinter jener in der gleichen Periode des Vorjahres zurückgeblieben war, hat nun die Ziffer der Kurgäste jene des Vorjahres bereits überschritten. Die städtischen und fürstlichen Bäder sind gut besetzt, und täg- lich langen neue Anfragen und Bestellungen für spätere Zeit ein. Auch der Fremdenverkehr hat bedeutend zuge- nommen. Jusbesondere beherbergte unsere Stadt am ver- gangenen Sonntag eine große Anzahl von Ausflüglern. — Selbstverständlich gestaltet sich in Folge dessen auch der Besuch unseres Theaters erfreulicher. Daselbst gab die Sängerin Frl. Emilie Navara, ein Konzert, das recht er- folgreich verlief. Die zum Vortrag gebrachten Com- positionen fanden vielen Beifall. Anfangs des kommenden Monats wird sich im Stadttheater der bekannte Professor der Magie C. Herrmann vroduciren; überdies stehen Gast- spiele hervorragender Künstler in Aussicht. — Gestern Abend ging über Teplitz und Umgebung ein ziemlich hefti- ges Gewitter nieder, das die Pflanzerwelt erfrischte. Leider schlug der Blitz in ein dem hiesigen Griesler Schmidt ge- höriges Häuschen in Eichwald ein, welches völlig nieder- brannte. Der Beschädigte war versichert. Die am Brand- platze erschienenen Feuerwehren lokalisirten das Feuer. — Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignete sich in der Säge- mühle des Herrn Kindermann in Eichwald. Als nämlich der Gehilfe M. die Vorrichtung, welche zum Aufhalten der Sägespäne dient, in Bewegung setzte, stürzte ein Holz- klotz derselben auf die in Rotation befindliche Zirkelsäge herab. Diese schleuderte das Stück Holz mit solcher Heftig- keit dem Gehilfen an den Kopf, daß die Schädeldecke und das Gehirn zerschmettert wurden. — Der Mann war sofort todt. Er war verheirathet und hinterläßt eine Frau mit mehreren Kindern. Theater. Gestern ging die Operette „Der Bettelstudent“ vor dichtest besetztem Hause in Szene. — Die Vorstellung klappte im Ensemble, war sorgfältig vorbereitet und gut inszenirt, doch litt die Aufführung unter der leider an- haltenden Indisposition des Herrn Schmidt merklich; die Besetzung in den Hauptpartien war die gleiche wie im Vorjahre, wir haben also hinsichtlich der einzelnen Teistungen heute mehr nur der Neubesetzungen zu ge- denken, so weit dieselben zu einer Besprechung Anlaß e Die Damen Raul (Palmatica), Pahme (Caura) und Jahl (Bronislawa) und die Herren Ketsch (Dülen- dorf) und Schmidt (Symon) gehören dem vorjährigen Enſemble an, — neu war Herr Mirus als „Janicki, derselbe erfreut sich einer sympathischen äußeren Erscheinung, doch sind seine stimmlichen Mittel scheinbar bescheidenT Bescheidenheit oder Befangenheit — eine nächſte Parthie mag es lehren. — Der Entrich des Herrn Sommer scheiterte an dem Bischen Sächsisch, das demselbtn nicht gelingen wollte. Wiener Börse vom 27. Mai 1886. Einheitliche Staatsschuld in Noten .. Einheitliche Staatsschuld in Silber .. Oesterr, Goldrente Noteu-Rente Aktien der österr.-ung. Bank Kreditaktien ......... 20-Francs-Stücke K. k. Münz-Dukaten Deutsche Reichsbankuoten. Londn 85.25 85.50 102.— 117.40 878. 283.80 126.75 10.03 5.95 62. MATTONIS und Curort GIESSHUBL-PUCHSTEiN (Giesshübler Sanerbrunn.) Kurdirektor; Dr. W. Gastl. Beliebtester Ausflugsort der Karlsbader Kurgäste. Gute Bestauration. Post- und Telegrafen-Station. Omnibus täglich zweimal ab von Karisbad um 11 Uhr Vorm. u. 1 Uhr Nachm. (Abfahrt vom Gold. Schild, Post-Bureau.) Roscher’ Theater-Café, höchst elegant mit Vorgarten, Neue Billard. Hotel „Goldener Schild“ und „Zwei deutsche Monarchen“, qtöosteo Jotel δaτtοba?ο, 160 elegante Zimmor und Salons, zwel Spelse- Säle und grosser Garten. Braten am Spiess und Rost. Elegante Equipagen und Einspänner nachder Taxe. �. Roscher. Hotelier
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