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lässigkeit der Erlassung eines neuen Gesetzes über diese An-
gelegenheit zu behaupten. Auch das Abgeordnetenhaus hat
wiederholt sowohl im Jahre 1873 als 1876 das letztemal
auf Grundlage eines ausführlichen Ausschußberichtes in
Resolutionen die Regierung zur Vorlage von Gesetzent-
würfen über diesen Gegenstand aufgefordert und dadurch
die von keiner Seite bestrittene Kompetenz zur Behandlung
solcher Angelegenheiten in Anspruch genommen. Es war
übrigens auch schon in der letzten Session ein Ausschuß
für dieselbe Angelegenheit niedergeietzt, dessen Thätigkeit in
Folge des passiven Widerstandes der Regierung freilich
eine fruchtlose geblieben ist. Aber der Herr Ministerpräsi-
dent, welcher mehrmals persönlich in den Sitzungen jenes
Ausschusses erschienen ist oder Vertreter für sich dahin ent-
sendet hat, hat niemals den Versuch gemacht die Kompetenz
der Legislative zu bestreiten, er hat es vielmehr nur als
zweckmäßig erklärt, daß diese Angelegenheit auf die Initia-
tive der Regierung hin geregelt werde und hat auch schon im
Jahre 1879 die Vorlage eines Gesetzentwurfes in Aussicht
gestellt.
Die in der vorgestrigen Erklärung des Ministerpräsi-
denten bezogenen Stellen des Staatsgrundgesetzes sind auch
keineswegs geeignet, diese Anschauungen zu rechtfertigen.
Die Hauptstelle ist die Bestimmung des §. 11, lit. 1 des
St.=G.-G. vom 21. Dezember 1867 über die Reichs-
vertretung, welche die Gesetzgebung über die Grundzüge
der Organisirung der Verwaltungsbehörden dem Reichs-
rathe im Gegensatz zur Kompetenz der Landtage
zuweist. Aus derselben ergibt sich, daß Alles, was auf
diesem Gebiete überhaupt den Gegenstand der Gesetzgebung
bildet, dem Reichsrathe zusteht; daß die Stellung der Staats-
beamten, die organischen Einrichtungen, welche sich auf die-
selben beziehen und insbesondere das Disciplinarverfahren
regeln, dem Gebiete der Organisirung der Behörden ange-
hören, kann wohl bei unbefangener Beurtheilung gar keinem
Zweifel unterliegen. Es sind denn auch jene Verfügungen,
welche sich auf die rechtlichen Verhältnisse der Staatsbe-
amten beziehen, in Oesterreich stets als Emanationen der
gesetzgebenden und nicht der vollziehenden oder bloßen Ver-
ordnungsgewalt behandelt worden. In dieser Beziehung
ist insbesondere daran zu erinnern, daß mit dem Hof-
dekrete vom 19. Juni 1832 die Beiziehung von zwei Justiz-
räthen zu allen Verhandlungen über die Entlassung eines
Staatsbeamten oder eines Staatsdieners mit der Motivi-
rung angeordnet wurde, daß dadurch die volle Beruhigung
über den Umstand, daß die Dienstesentlassung dem Gesetze
entspreche, erlangt werden solle. Auch die kaiserliche Ver-
ordnung vom 10. März 1860, auf welcher die gegenwärti-
gen Einrichtungen des Disziplinarverfahrens der nicht-
richterlichen Beamten beruhen, ist in der damals üblichen
Form eines Gesetzes (nach Anhörung des Reichsrathes)
erlassen worden und kann ohne jeden Zweifel nur im Wege
eines Gesetzes geändert werden. Es handelt sich überhaupt
um die Frage, ob in Oesterreich für einen Staatsbeamten
aus seiner Anstellung und Dienstesleistung dem Staate
gegenüber Rechte erwachsen können oder nicht. Es ver-
steht sich von selbst, daß für Verwaltungsbeamte niemals
eine solche Unabhängigkeit in Anspruch genommen werden
kann, wie sie den Richtern nach der Natur ihrer Stellung
zukommen muß und auch durch die Gesetze zuerkannt ist.
Verwaltungsbeamte können stets, falls die Regierung ihre
weitere Verwendung für unzweckmäßig erachtet, auf ad-
ministrativem Wege in den Ruhestand versetzt, sie können
auch gegen Vergütung der normalmäßigen Kosten auf
andere Dienstesstellen übersetzt werden, aber es ist ihnen
das Recht stets durch die Gesetzgebung gewährt worden,
daß sie nicht ohne Ausspruch der gesetzmäßigen Instanz
ihres Dienstes ohne Gewährung eines Ruhegehaltes ent-
hoben werden, ebenso daß auch andere mit materiellen
Nachtheilen verbundene Strafen nicht ohne die Einhaltung
der vorgeschriebenen Formen über sie verhängt werden
dürfen. Daß aber Rechte nur durch Gesetze begründet
werden können und daß die Regelung solcher Rechtsver-
hältnisse der Staatsbeamten wie die Regulirung der Rechts-
verhältnisse der andern Staatsbürger nur durch die Gesetz-
gebung erfolgen könne, das unterliegt keinem Zweifel und
ist in Oesterreich bis jetzt noch von Niemandem bezweifelt
worden. Hiezu kommt noch, daß das Verhältniß eines
Staatsdieners nach der juristischen Beschaffenheit eigentlich
privatrechtlicher Natur ist und die Eigenschaft eines Dienst-
vertrages hat. Ansprüche aus solchen Dienstverträgen
zwischen Privaten können vor den Gerichten geltend ge-
macht werden. Bezüglich der Staatsbeamten ist jedoch der
Rechtsweg durch ein Hofdekret v. J. 1841 ausgeschlossen
worden und es sind solche Streitigkeiten auf administra-
tivem Wege auszutragen. Hieraus kann aber keineswegs
gefolgert werden, daß auch die Normen, welche für diese
Rechte maßgebend sind, auf administrativem Wege erlassen
oder geändert werden können, sondern es sind dazu eben
auch Gesetze erforderlich, deren Anwendung dann allerdings
in den Bereich der Verwaltungsbehörden fällt. Wenn
em nicht so wäre, wenn wirklich der Verwaltung das
Recht eingeräumt würde, nicht bloß die Rechtsnormen
anzuwenden, sondern diese Normen selbst beliebig zu ändern,
so wäre der Staatsbeamte zur vollständigen Rechtslosigkeit
verurtheilt, er würde zum Paria unter den übrigen Staats-
bürgern herabsinken. Durch die Einführung solcher Grund-
sätze in die Administration müßte der bisher in der österr.
Beamtenschaft herrschende, auf ehrwürdigen Traditionen
beruhende Geist, müßte das ihn erhebende Bewußtsein den
allgemeinen Interessen, unter, wenn auch materiell be-
scheidenen, doch rechtlich gesicherten Lebensverhältnissen zu
dienen, völlig ertödtet werden und ist es kaum zu glauben,
daß die Minister sich bei Abgabe ihrer Erklärun-
gen den überaus deprimirenden Eindruck gegenwärtig ge-
halten haben, welchen diese bisher in Oesterreich ganz un-
bekannte Auffassung der Beamtenverhältnisse auf dieselben
hervorbringen muß. Im Interesse der Erhaltung des
guten Geistes der österreichischen Beamtenschaft kann nur
lebhaft gewünscht werden, daß es dem Abgeordnetenhause
gelingen möge, den Grundsätzen des Rechtsstaates, welche
selbst in der absolutistischen Zeit gewahrt worden sind,
wieder entschieden Geltung zu herschaffen.
Lokal- und Bäder-Nachrichten.
(Se. Durchlaucht der regierende Fürst von
Schaumburg-Lippe) wird nach den endgiltig ge-
troffenen Dispositionen nun heute Nachmittag mit dem
um 5 Uhr 26 Min. einlangenden Courierzuge der Busch-
tiehrader Eisenbahn hier eintreffen und soll die Kur Sr.
Durchlaucht mit seiner Gemalin diesmal auf fünf Wochen
ausgedehnt werden.
(Frau Amalia Friedrich-Materna) k. k.
Kammersängerin, weilt seit einigen Tagen wieder in unserem
Thale und hat im Hause „Bavaria“ Logis genommen.
(Symfonie-Konzert der Kurkapelle.) In
Karlsbad wird viel, ja vielleicht zu viel Musik gemacht
— Konzerte an allen Orten und zu jeder Tageszeit sind
an der Tages-Ordnung — für den Musikverständigen
jedoch, für den Freund gediegener Musik, gibt es nur
ein Konzert in der Woche, und das ist jenes am Freitag
Nachmittag am Posthofe! — Da zeigt sich die Kurkapelle
in ihrer Meisterschaft, da allein lacht dem Mnsikenthusiasten
hoher Genuß. — Die fünf Piécen des heutigen Pro-
grammes bieten wieder eine Fülle herrlicher Musik —
Beethoven, Mozart — Wagner, Raff, — der Namen
sind's nur vier, doch bedeuten sie in der Musik eine Welt!
(Im Stadttheater) geht heute das zur Eröffnung
desselben gegebene Festspiel „Der Musen Dank“ mit der darauf-
folgenden Oper „Figaro's Hochzeit“ in Szeue. Diese Wieder-
holung der Eröffnungs-Festvorstellung erfolgt speziell heute
aus Anlaß des ersten Theaterbesuches Sr. Durchlaucht des
Fürsten zu Schaumburg-Lippe, eines treuen Besuchers des
Stadttheaters während seines jedesmaligen Kuraufenthaltes
in Karlsbad. — Da aus den Kreisen des Kurpublikums
bereits vielfache Anfragen wegen einer Wiederholung des
Festspieles, überhaupt der Eröffnungsvorstellung, an die
Direktion ergingen, so wird mit dieser Aufführung gleich-
zeitig einem mehrfachen Berlangen entsprochen.
(Der Zigeuner-Baron,) die vielfach begehrte
Operetten-Novität, geht am Samstag im neuen Stadttheater
zum ersten Mal in Szene und wird an diesem Abende der
neue Operettensänger Herr Jean Spiro als Barinkay
debutiren.
(Im Etablissement Sanssouci) führte der Be-
sitzer Herr H. E. Anger eine neue Einrichtung ein, die
beim Kurpublikum Anklang fand, es sind dies Freikonzerte
bei der Table d'hote, die sich öfters wiederholen sollen. — Heute
Nachmittag konzertirt dort wieder die Pleier'sche Kapelle
ohne Entrée und dürfte auch dieses Konzert bei gleich gün-
stiger Witterung den gleich starken Besuch haben, wie jenes am
Mittwoch, wo thatsächlich kein Platz mehr zu finden war.
(Das Aufgeld für Zollzahlungen) in Silber
wurde für den Monat Juni mit 251/2 % gleich dem Monat
Mai festgesetzt.
-a. Teplitz-Schönau, 26. Mai. Heute wählte
der zweite Wahlkörper zwölf Vertreter und sechs Ersatz-
männer in das Teplitzer Stadtverordneten-Kollegium. Als
Ausschußmitglieder gingen aus der Wahlurne hervor die
Herren: Albert Arbeiter, Dr. Anton Eberle, Dr. Ignaz
Hirsch, Johann Kautzner. Dr. Karl Müller. R. Opitz,
Adolf Perutz, Angelus Pick, Josef Rindskopf, Dr. Seiche
von Nordenheim, Ferd. Schmied und Dr. C. Stradal.
Der erste Wahlkörper wählt am Freitag den 28. d. —
Die letztvergangenen schönen Tage haben die Kurfrequenz
sehr gehoben. Während die Besuchsziffer in der ersten
Hälfte des Monats Mai hinter jener in der gleichen Periode
des Vorjahres zurückgeblieben war, hat nun die Ziffer der
Kurgäste jene des Vorjahres bereits überschritten. Die
städtischen und fürstlichen Bäder sind gut besetzt, und täg-
lich langen neue Anfragen und Bestellungen für spätere
Zeit ein. Auch der Fremdenverkehr hat bedeutend zuge-
nommen. Jusbesondere beherbergte unsere Stadt am ver-
gangenen Sonntag eine große Anzahl von Ausflüglern. —
Selbstverständlich gestaltet sich in Folge dessen auch der
Besuch unseres Theaters erfreulicher. Daselbst gab die
Sängerin Frl. Emilie Navara, ein Konzert, das recht er-
folgreich verlief. Die zum Vortrag gebrachten Com-
positionen fanden vielen Beifall. Anfangs des kommenden
Monats wird sich im Stadttheater der bekannte Professor
der Magie C. Herrmann vroduciren; überdies stehen Gast-
spiele hervorragender Künstler in Aussicht. — Gestern
Abend ging über Teplitz und Umgebung ein ziemlich hefti-
ges Gewitter nieder, das die Pflanzerwelt erfrischte. Leider
schlug der Blitz in ein dem hiesigen Griesler Schmidt ge-
höriges Häuschen in Eichwald ein, welches völlig nieder-
brannte. Der Beschädigte war versichert. Die am Brand-
platze erschienenen Feuerwehren lokalisirten das Feuer. —
Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignete sich in der Säge-
mühle des Herrn Kindermann in Eichwald. Als nämlich
der Gehilfe M. die Vorrichtung, welche zum Aufhalten
der Sägespäne dient, in Bewegung setzte, stürzte ein Holz-
klotz derselben auf die in Rotation befindliche Zirkelsäge
herab. Diese schleuderte das Stück Holz mit solcher Heftig-
keit dem Gehilfen an den Kopf, daß die Schädeldecke und
das Gehirn zerschmettert wurden. — Der Mann war
sofort todt. Er war verheirathet und hinterläßt eine Frau
mit mehreren Kindern.
Theater.
Gestern ging die Operette „Der Bettelstudent“ vor
dichtest besetztem Hause in Szene. — Die Vorstellung
klappte im Ensemble, war sorgfältig vorbereitet und gut
inszenirt, doch litt die Aufführung unter der leider an-
haltenden Indisposition des Herrn Schmidt merklich;
die Besetzung in den Hauptpartien war die gleiche wie im
Vorjahre, wir haben also hinsichtlich der einzelnen
Teistungen heute mehr nur der Neubesetzungen zu ge-
denken, so weit dieselben zu einer Besprechung Anlaß
e Die Damen Raul (Palmatica), Pahme (Caura)
und Jahl (Bronislawa) und die Herren Ketsch (Dülen-
dorf) und Schmidt (Symon) gehören dem vorjährigen
Enſemble an, — neu war Herr Mirus als „Janicki,
derselbe erfreut sich einer sympathischen äußeren Erscheinung,
doch sind seine stimmlichen Mittel scheinbar bescheidenT
Bescheidenheit oder Befangenheit — eine nächſte Parthie
mag es lehren. — Der Entrich des Herrn Sommer
scheiterte an dem Bischen Sächsisch, das demselbtn nicht
gelingen wollte.
Wiener Börse vom 27. Mai 1886.
Einheitliche Staatsschuld in Noten ..
Einheitliche Staatsschuld in Silber ..
Oesterr, Goldrente
Noteu-Rente
Aktien der österr.-ung. Bank
Kreditaktien
.........
20-Francs-Stücke
K. k. Münz-Dukaten
Deutsche Reichsbankuoten.
Londn
85.25
85.50
102.—
117.40
878.
283.80
126.75
10.03
5.95
62.
MATTONIS
und Curort
GIESSHUBL-PUCHSTEiN
(Giesshübler Sanerbrunn.)
Kurdirektor; Dr. W. Gastl.
Beliebtester Ausflugsort der
Karlsbader Kurgäste. Gute Bestauration.
Post- und Telegrafen-Station.
Omnibus täglich zweimal ab von
Karisbad um 11 Uhr Vorm. u. 1 Uhr Nachm.
(Abfahrt vom Gold. Schild, Post-Bureau.)
Roscher’ Theater-Café,
höchst elegant mit Vorgarten,
Neue Billard.
Hotel „Goldener Schild“
und
„Zwei deutsche Monarchen“,
qtöosteo Jotel δaτtοba?ο,
160 elegante Zimmor und Salons, zwel Spelse-
Säle und grosser Garten.
Braten am Spiess und Rost.
Elegante Equipagen und Einspänner nachder
Taxe.
�. Roscher. Hotelier
Název souboru:
karlsbader-badeblatt-1886-05-28-n24_0620.jp2