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11? An die Gemeindebehörden des Amtsbezirkes. (Feststellung der Anbauflächen im Jahre 1912 betreffend.) Die mit der Einsendung der ausgefüllten Formblätter im Rückstande befindlichen Gemeinden werden hiemit aufgefordert, diese Formblätter nunmehr sofort anher vorzulegen. Stadtamhof den 5. Juni 1912. An sämtliche Gemeindebehörden des Amtsbezirkes. (Unterstützungen aus dem Militär-Invaliden-Fonds betreffend.) Zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs werden die aus Fonds und Stiftungen bewilligten einmaligen Unterstützungen künftig den nicht in München wohnenden pensionierten Unteroffizieren und Soldaten, sowie Unterbeamten, dann den Witween und Waisen (Oberklassen und Unterklassen) durch die Generalmilitärkasse Militärfondskasse — unmittelbar mittelst Postanweisung übersendet werden. Die Gesuchsteller sind daher zu veranlassen, solchen Gesuchen ihre genaue Adresse beizufügen. Stadtamhof den 3. Juni 1912. (Maul- und Klauenseuche betreffend.) Die Seuche in Wolfersdorf, Gemeinde Schneitweg, ist erloschen. Die Sperre des Seuchengehöfts wird aufgehoben, die Ortschaften Wolfersdorf, Oedenhof, Mauth, Höselgrub, Lamlhof und Graisberg werden aus der Beobachtung entlassen. Die Ortschaften Eichhofen, Bärnthal, Thumhausen und Haugenried werden aus der Beobachtung entlassen. Stadtamhof den 7. Juni 1912. An die Gemeindebehörden des Amtsbezirkes. (Einbeziehung der Friedhofbetriebe in die landwirtschaftliche Unfallversicherung betr.) Nach § 917 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung gilt als landw. Betrieb im Sinne des § 915 Abs. 1 a. a. O. auch der Friedhofbetrieb, soweit er nicht der gewerblichen Unfallversicherung unterliegt. Bisher waren Friedhofbetriebe der landw. Unfallversicherung nur insoweit unterstellt, als auf den Fried- höfen Park- oder sonstige gärtnerische Schmuckanlagen von gewissem Umfang unterhalten wurden. Da- gegen war der andere und wesentlichste Teil der Friedh farbeiten, das Ausheben und Zuschütten der Gräber, nicht versichert. Zur Regelung der berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit ist innerhalb 8 Tagen der Name des Unternehmers des dortigen Friedhofsbetriebes (politische Sepultur Gemeinde, Kirchenstiftung ꝛc.) die Bezeichnung und örtliche Lage des Friedhofs (Ortschaft, Straße) die Zahl der im Betriebe durch- schnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzugeben; auch ist zu berichten, ob ein Teil des Friedhofbetriebes bisher bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet war, event. bei welcher. Fehlanzeigen sind erlassen. Stadtamhof den 5. Juni 1912. (Umbau der Naabschleuße zu Heitzenhofen betreffend.) Vom Sonntag den 8. ds. Mts. ist die Naabschleuße zu Heitzenhofen wieder für die Schiff- fahrt geöffnet Stadtamhof den 5. Juni 1912. In der Nacht vom 16. auf 17. Mai und vom 26. auf 27. Mai 1912 wurden auf der Distrikts- straße zwischen Budenlohe und Bubach mehrere Alleebäume abgeschnitten und abgebrochen. Auf die Ermittlung des Täters wird eine Belohnung von zehn Mark ausgesetzt. Die ein- schlägigen Ortspolizeibehörden haben dies ortsüblich bekannt zu geben. Stadtamhof den 3. Juni 1912.
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