Text na stránkách 1
Text:
Blatt
für die königlichen Bezirksämter
Cham, Roding
& Waldnäncen
Landgerichte
und die königlichen
Cham, Falkenstein, Furth, Rittenan, Roding & Waldmünchen.
Ausgegeben am Samstag, den 2. November
1STS.
Sierteljähr. Abonnementspreis: bei den k. Postexpeditionen 1 Mk. (35 kr.), bei der Redaktion zu Cham 80 Pfg. (28 tr.)
Beksanntmachung.
(Herbstfeuerbeschau 1878 betreffend.)
Die sämmtlichen Ortspolizeibehörden erhalten den
Auftrag, unter Beiziehung der gewählten Sachverständi-
gen ungesäumt die Feuerbeschau vorzunehmen.
Diese Letzteren haben nach §. 3 der allerhöchsten
Verordnung vom 10. Jäner 1872 (Krsbl. Seite 102)
bei Vermeidung der im §. 368 Ziff. 8 des Strafgesetz-
buches vorgesehenen Strafen die ihnen obliegende Unter-
suchung mit der erforderlichen Sorgfalt vorzunehmen und
die wahrgenommenen Mängel im Feuerbeschauprotokoll-
Buche zu constatiren.
Bezüglich der Führung dieser Bücher wird auf das
bezirksamtliche Ausschreiben vom 21. September 1873
(Amtsblatt Nr. 77) verwiesen.
Die k. allerh. Verordnung vom 10. Jäner 1872 „die
Verhütung von Feuersgefahr betrffd.“ ist abgedruckt im
Kreisamtsblatte 1872 Nr. 7.
Zugleich wird an §. 368 Ziff. 4 und 8 des Reichs-
St. G.-B. vom 31. Mai 1871 erinnert, wornach die-
jenigen, welche es unterlassen, ihre Feuerstätten im brand-
sicheren Zustande zu unterhalten, oder welche den feuer-
polizeilichen Anordnungen nicht nachkommen, an Geld bis
zu 20 Thaler oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft
werden.
Die Feuerbeschauprotokollbücher sind bis 20. No-
vember l. Is. anher vorzulegen.
Bei Vornahme der Feuerbeschau ist ein besonderes
Augenmerk darauf zu richten, daß zu allen Bauführun-
gen die polizeiliche Bewilligung erholt wurde.
Mangelt eine solche Bewilligung, so ist an das un-
terfertigte Amt gesonderte Anzeige zu erstatten.
Am 31. Oktober 1878.
Königliches Bezirksamt Cham.
Schuster, k. Bezirksamtmann.
Mitgliedern zur Kenntniß zu bringen, daß die Kalen-
der hier in Empfang genommen werden können.
Am 29. Oktober 1878.
Landwirthschaftl. Bezirks-Comité Cham.
Schuster, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Ausschreibungen vom 3.
und 25. September l. Is. (Amtsblatt S. 290 n. 314)
wird den k. Pfarrämtern, Benefizien, ständigen Curatien,
Pfarrvikariaten und Exposituren, dann den Magistraten,
Gemeinde- und Kirchen-Verwaltungen bekannt gegeben,
daß die kgl. Brandversicherungskammer ihnen demnächst,
um den Vollzug der h. Ministerial-Entschließung vom
3. August 1878 zu erleichtern, einschlägige Formula-
rien zusenden wird, welche nach der auf denselben be-
findlichen Anleitung auszufüllen und umgehend an den
k. Brandversicherungs-Inspektor in Cham mitzutheilen
sind. — Am 30. Oktober 1878.
Königliches Bezirksamt Roding.
Wimmer, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
Ich gebe hiemit bekannt, daß von nun an an Stelle
der bisherigen Hypothekenschätzer als solche aufge-
stellt sind für die Gemeinden:
I. Cham, Altenmarkt, Chammünster, Chameregg,
Gutmanning, Hof, Katzberg, Loibling, Haderstadl,
Pitzling, Willmering, Windischbergerdorf und
Thierlstein:
1) Johann Ellmann, Zimmermeister in Cham,
2) Mich. Hoppenthaller, Seifensieder in Cham;
II. Runding, Raindorf und Niederrunding:
1) Joseph Schätz, Bauer in Runding,
2) Martin Muschy, Fragner in Runding;
III. Obernried, Grafenkirchen, Habersdorf, Kolmberg,
Rhanwalting und Waffenbrunn:
1) Johann Bräu, Söldner in Obernried,
2) Andreas Decker, Bauer in Obernried;
IV. Trattsching, Vilzing, Schachendorf und Loifling:
1) Georg Sporrer, Söldner in Sidling,
2) Georg Raab, Halbbauer in Sidling;
Bekanntmachung.
(Den Kalender des landwirthschaftl. Vereines betr.)
Die HH. Bürgermeister werden ersucht, den Vereins-
Název souboru:
amtsblatt-cham-roding-1878-11-02-n88_3470.jp2
Porta fontium