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Nr. 2142. An die k. Lokalschulinspektionen und die Gemeindebehörden. Betreff: Verwendung schulpflichtiger Kinder zum Viehhüten. Nach Art. 118 Absatz 2 des Polizeistrafgesetzbuches wird an Geld bis zu 15 Mark gestraft, wer zur Hut schulpflichtige Kinder (hierher gehören auch die Kinder des Dorfhirten) mit Versäumung ihrer Schulpflicht ver- wendet. Schulversäumnisse durch Viehhüten können daher niemals als entschuldbare Versäumnisse im Sinne der k. Verord. vom 2. Sept. 1886 (G.V.Bl. S. 585) ange- sehen und behandelt werden. Die k. Lokalschulinspektionen haben auf das Vor- stehende das Lehrpersonal zur Darnachachtung aufmerk- sam zu machen. Die Herrn Bürgermeister haben dasselbe sofort in der Gemeinde in wirksamer Weise bekannt zu geben und hierüber Vormerk im gemeindlichen Verkündbuch zu nachen. Amberg. den 4. April 1914. Lutz. jeweils bezeichneten Behörde einer Armenunterstützung nicht bedürftig, ziehen als Bettler und Landstreicher umher, sollen in ihre Heimatgemeinde verwiesen und ev. der Bestrafung zugeführt werden. Bezirksamt Vohenstrauß: Georg Forster, led. Taglöhner in Woppenhof, geb. 15. Mai 1884 zu Reisach, beheimatet in Woppenhof (zieht unter falschen Namen umher). Armenpflegschaftsrat Bayreuth: Max Kauper, led. Schäfer in Bayreuth, geb. 28. Mai 1872 zu Bayreuth, beheimatet in Bayreuth. K. Regierung der Oberpfalz: Adalbert Hans Forke, verh. Spengler von Bremen, geb. 29. Mai 1879 zu Bremen (wegen Ausweisung an das Bezirksamt berichten). Amberg, den 7. April 1914. J. V.: Hetzel. Nr. 2277. An die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie- stationen. Nr. 2267. An die Herrn Bürgermeister. Betreff: Besetzung von Freiplätzen in der k. Landes- blindenanstalt für das Schuljahr 1914/15. Auf die Regierungsbekanntmachung vom 14. März Is., Beibl. Nr. 14 zum Kreisamtsbl., sind Interes- enten aufmerksam zu machen. Amberg, den 8. April 1914. Lutz. Nr. 2268. An die Gemeindebehörden. Betreff: Der Kreisfischereisachverständige für den Reg.- Bezirk Oberpfalz und Regensburg. Nach der Reg.Bek. v. 28. März 1914 Nr. 6219 wurde der bisher vom oberpfälzischen Kreisfischereiverein ingestellte Wanderlehrer für Fischerei Dr. Aug. Walter uinkerm 13. Febr. 1914 zum Kreisfischereisachver- ständigen für die Oberpfalz Allerhöchst ernannt. Der Sachverständige hat auch weiterhin den Sitz in Regensburg; sein Amtszimmer befindet sich im Regier- lingsgebäude. Er hat die Aufgabe, nach Kräften auf die Hebung und Förderung der Fischerei im Regierungsbezirke hin- zuwirken, den Fischzüchtern und Teichwirten als prak- fscher Berater zur Seite zu stehen und den Behörden ls Beratungs- und Auskunftsorgan in Fischereiange- legenheiten zu dienen. Seine Dienstleistung ist unentgeltlich. Die für ihn erlassene Dienstordnung ist im Kreis- mtsblatt Nr. 8 abgedruckt. Hierauf sind die beteiligten Kreise aufmerksam zu nachen. Amberg, den 9. April 1914. Lutz. Betr.: Die Commerce- und Kreditbank in Amsterdam. Zu den berüchtigten Serien- und Prämienlosgesell- schaften zählt die Commerce- und Kreditbank Amsterdam. Diese versandte vor kurzem Prospekte, in welchen hol- ländische 15 Gulden-Bodenkredit-Prämien-Obligationen angepriesen werden. Die Obligationen werden von der Grond (d. h. Boden-)Kreditbank in Amsterdam heraus- gegeben. Diese hat aber gar nichts mit Bodenkredit zu schaffen, sondern ist nur eine Losvertriebs-Gesellschaft. Auch sogenannte Türkenlose hat die Bank schon vertrieben. Gegen den Inhaber der Commerce- und Kredithank Amsterdam, Johannes Lüdeke schwebt zurzeit bei der Staatsanwaltschaft am K. Landgerichte Cassel ein um- fangreiches Verfahren wegen Betrugs. Dabei wurde festgestellt, daß er in zahlreichen Fällen die gleichen Nummern von Wertpapieren doppelt und dreifach ver- kauft hat. Die Commerce- und Kreditbank hat auch mehrfach unter Deckadressen gearbeitet, so: Direktor Lüdeke, Direktion der Commerce- und Kreditbank, Inkassobureau, Effektenabteilung. Erste niederländische Reklameunter- nehmung. Nunmehr versendet sie Prospekte, worin sie „Ver- treter“ für ihr Unternehmen sucht. Für jede verkaufte holländische 15 Gulden-Bodenkredit-Prämien-Obligation erhält der Vertreter eine Provision von 3 Mk. Außer- dem erhält er für je 25 verkaufte Obligationen noch eine Extraprovision von 25 Mk., sowie die fünfte Monats- rate der Käufer bei der Bank eingegangen ist. Aus der jüngsten Zuschrift der Commerce- und Kreditbank in Amsterdam darf geschlossen werden, daß sie für ihr unlauteres Geschäft nunmehr in den weitesten Kreisen, namentlich auch anderwärts in Bayern, Opfer zu gewinnen sucht. or dem Unternehmen und vor der Uebernahme derartiger Vertretungen ist eindringlich zu warnen. Etwaige Wahrnehmungen sind unter Beifügung der zu Amtshanden kommenden Zuschriften, Prospekte und Angebote zu berichten. Amberg, den 14. April 1914. Lutz. Kr. 2199. Andie Armenpflegschafsräte, Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen. Betreff: Unterstützungsschwindler. Nachgenannte Personen sind nach Mitteilung der Druck und Verlag von Heinrich Schütz, Amberg.
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amtsblatt-amberg-1914-04-16-n18_0630.jp2