Als Unterbehörden innerhalb der Rentmeisterämter Landshut und Straubing fungierten die ursprünglich nur für Justiz und Verwaltung zuständigen Pfleggerichte, denen 1763 die vorher selbständigen Kastenämter (zuständig für die Verwaltung der landesherrlichen Urbargüter), Forst- und Mautämter angegliedert wurden.