Die sog. Landgerichte älterer Ordnung wurden als Unterbehörden für die allgemeine innere Verwaltung (aber auch der Justiz) 1804 eingerichtet. 1862 wurden diese Verwaltungsaufgaben den neuen Bezirksämtern übertragen. Die Serien der Briefprotokolle wie die Hauptmasse der Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten finden sich in separaten Selekten, die Akten des Justizsektors noch weitestgehend im Bestand der Amtsgerichte (Rep. 165).