Archiv:
Fond:
České gubernium - Guberniální listiny, Praha, (993) 1261-1918
Inv. č.:
4818
Signatur:
L II 3568
Bavarica-Beschreibung:
Die Kommissäre schließen ein Abkommen über den Privatbesitz von Grenzgrundstücken zwischen der Stadt Taus, dem oberpfälzischen Amt, der Stadt Waldmünchen, den Besitzern des Hofes in Herzogau und den zur Stadt gehörenden Dörfern und den Untertanen ab. Laut dem Grenzvertrag zwischen Böhmen und Bayern vom 3. März 1764 wurde festgesetzt, dass den Tausern das Recht auf ihre Grundstücke an der Grenzlinie erhalten bleibt; dasselbe gilt für Waldmünchen und den Hof in Herzogau. Unter anderem wurden den Einwohnern der bayerischen Städte und Dörfer private Vorrechte auf die Nutzung der Wälder von Taus für einen gewissen Lohn vorbehalten.
Bemerkung:
viz ČG-L, i. č. 4815; sv. 11