Das Landesversicherungsamt entstand 1886 zur Aufsicht über die Berufsgenossenschaften; später erweiterten sich die Aufgaben. 1934/35 wurde das Amt aufgelöst; zwischen 1945 und 1953 bestand es vorübergehend weiter. Seine Aufgaben gingen 1954 an die Sozialgerichtsbarkeit über. Der Bestand umfasst Schriftgut zur Behördenaufsicht und Rechtsprechung im Sozialversicherungswesen.