Text auf der Seite 6
Text:
(Verhandlungen des Distriktsrates der Distriktsgemeinde Wörth für das Jahr 1899 betr.)
Nachstehend folgt Abdruck der hohen Regierungs-Entschließung bezeichneten Betreffs vom
11. Februar 1899 Nr. 22722 zur Kenntnisnahme mit dem Beifügen, daß jeder beteiligten Ge-
meinde und jedem der in Art. 2 lit. b des Distriktsratsgesetzes bezeichneten Mitglieder des
Distriktsrates innerhalb 14tägiger Ausschlußfrist die Berufung gegen die mitgeteilte hohe Re-
gierungs-Entschließung an das k. Staatsministerium des Innern bezw. zum k. Verwaltungs-
gerichtshofe offen steht.
Eine eventuelle Beschwerde zum k. Staatsministerium des Innern wäre hieramts, eine
Beschwerde an den k. Verwaltungsgerichtshof dagegen bei der k. Regierung der Oberpfalz
und von Regensburg, Kammer des Innern, in Einlauf zu bringen.
Regensburg den 21. Februar 1899.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k Regierungsrat.
(Verhandlungen des Distriktsrates der Distriktsgemeinde Wörth für das Jahr 1899 betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Zu den Verhandlungen des Distriktsrates der Distriktsgemeinde Wörth a.D. für das
Jahr 1899 erteilt die unterfertigte Stelle nach kollegialer Beratung unter dem Bemerken,
daß bezüglich des distriktiven Rechnungswesens noch besondere Entschließung ergehen wird,
nachstehenden Bescheid:
In Ansehung der distriktiven Armen- und Krankenpflege.
1. Die Freilassung der zum Krankenhausverbande Falkenstein gehörenden Gemeinden Brenn-
berg, Ebersroith, Frankenberg, Haag, Höhenberg und Rettenbach von den Umlagen für das
Distriktskrankenhaus Wörth wird, wie bisher, nicht beanstandet.
2. Die den nachgenannten zwölf Gemeinden wegen Ueberbürdung mit Armenlasten be-
willigten Unterstützungen werden als rückersatzfähig im Sinne des Art. 38 Abs. V des Armen-
gesetzes anerkannt.
Bach 150 Mb, Dietersweg 75 Ab, Frauenzell 150 A, Frengkofen 100 b., Haag 150 A,
Hofdorf 150 Ab, Lichtenwald 100 M, Oberachdorf 150 -b, Obermiethnach 80 , Sulzbach
80 , Wiesent 100 Ab, Zinsendorf 100 A Summa: 1385 A
3. Im Uebrigen geben die Verhandlungen und Beschlüsse des Distriktsrates zu einer Er-
innerung keinen Anlaß.
Hiernach werden in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Distriktsrates:
der Etat für die Distriktskrankenanstalt in Ausgabe und Einnahme auf 4363
die Distriktsarmenpflege in Ausgabe und Einnahme auf
jener für,
jener für
den Unterstützungsfond für teure Getreidejahre in Wörth in
Ausgabe
und Einnahme auf
130
festgesetz
In Ansehung der übrigen distriktiven Angelegenheiten
5, Der Etat der distriktiven Krankenversicherung wird in Ausgabe und Einnahme auf
1200 Mb. = �θ festgestellt:
6. Der Distriktsrat hat beschlossen, den anläßlich der Distriktsratsverhandlungen pro 1896
zum Bau einer Eisenbahn von Donaustauf nach Wörth bewilligten Zuschuß von 20000 auf
30000 Mb zu erhöhen, dementsprechend ein Amortisationsdarlehen in der bezeichneten Höhe
Dateiname:
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1899-02-26-n9_0570.jp2