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9. Die Herren Bürgermeister haben an den Musterungsterminen ihrer
Gemeinden pünktlich mit zuerscheinen und die Stammrollen, welche richtig-
gestellt, denselben nach Herstellung der alphabetischen Liste durch die Post
zugehen werden, soweit Militärpflichtige in denselben enthalten sind,
zuverlässig wieder mitzubringen. Bei Verhinderung des Bürgermeisters hat sich der
Beigeordnete einzufinden. Sind in einer Gemeinde Militärpflichtige aus den in Betracht
kommenden Jahrgängen nicht vorhanden, so ist das Erscheinen des Bürgermeisters nicht ge-
boten, und hat die rechtzeitige Einsendung der Stammrolle mit der Post zu erfolgen.
10. Die Herren Bürgermeister haben an den Musterungsterminen auf Geistesbeschränkte
Schwerhörige, hochgradig Kurzsichtige ꝛc. besonders aufmerksam zu machen und die diesbezüg-
lichen Zeugnisse, namentlich Schulzeugnisse, zu übergeben.
11. Gegenwärtige Bekanntmachung ist sofort und wiederholt in den Gemeinden zu
veröffentlichen.
Regensburg den 24. Februar 1899.
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes
k. Bezirksamts — Regensburg.
Wagner.
Bekanntmach ung.
(Die Unfallversicherung der bei Bauarbeiten der unmittelbaren Städte, Distrikte und Ge-
meinden beschäftigten Personen betr.)
Für das Verwaltungsjahr 1898 haben die nachgenannten Gemeinden die beigesetzten Bei
träge zu leisten, welche bis 10. März l. Is. portofrei anher einzubezahlen sind.
Regensburg den 20. Februar 1899.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
2.30 Ab.
Adlmannstein
Alteglofsheim
Altenthann
Anburg
Aufhausen
Bach
Barbing
Brennberg
Bruckbach
Demling
Dengling
Dietersweg
Ebersroith
Ehring
Eltheim
Frankenberg
Frauenzell
Frengkofen
Friesheim
Gailsbach
Gebelkofen
Geisling
Gmünd
Göppenbach
Griesau
Haag
Hagelstadt
2.50 A.
6.10 „
3.60 „
5.40„
3.50 „
4.10 „
5.80 „
2.00 x
1.60 x
2.20 „
1.80 „
2.20 „
1.60 „
1.30 „
2.20 x
3.00
0.85 „
2.40 „
1.90 „
2.70
2.90 „
1.90 „
1.40
4.00
1.80
Haimbuch
Heidenkofen
Höhenberg
Hofdorf
Hungersacker
Illkofen
Irnkofen
Kiefenholz
Kirchroth
Köfering
Kreuth
Kruckenberg
Langenerling
Lichtenwald
Luckenpoint
Mangolding
Mintraching
Mötzing
Moosham
Niederachdorf
Niedertraubling
Oberachdorf
Obermiethnach
Petzkofen
Pfakofen
Pfatter
2.40 M.
1.40 „
2.40 „
3.107
1.10 σ
1.10 „
1.30„
2.10 „
3.00 x
5.00 x
1.40 „
1.40 „
4.60 ν
1.70 “
1.70„
2.30„
7.30 “
2.70 „
5.50
2.20„
2.40 „
1.80 „
.50 “
2.20 „
1.80 „
8.50„
Pillnach
Pondorf
Rettenbach
Riekofen
Rogging
Rosen of
Sanding
Sarchung
Schönach
Sengkofen
Sünching
Sulzbach
Taimering
Thalmassing
Tiefbrunn
Tiefenthal
Triftlfing
Wachsenberg
Weihern
Wiesent
Weillohe
Wöth a / D.
Wolkering
Zeitldorn
Zinsendorf
1.30 „
3.30 x
3.70
2.30
2.80 x
2.90 „
300 x
2.40 „
11.20 m
3.00 x
3.30 „
5.00
1.00 *
1.80
2.60„
0.80
0.75
7.90
1.40
11.90
1.80
2.90
1.70
Pfellkofen
Dateiname:
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1899-02-26-n9_0550.jp2