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9. Die Herren Bürgermeister haben an den Musterungsterminen ihrer Gemeinden pünktlich mit zuerscheinen und die Stammrollen, welche richtig- gestellt, denselben nach Herstellung der alphabetischen Liste durch die Post zugehen werden, soweit Militärpflichtige in denselben enthalten sind, zuverlässig wieder mitzubringen. Bei Verhinderung des Bürgermeisters hat sich der Beigeordnete einzufinden. Sind in einer Gemeinde Militärpflichtige aus den in Betracht kommenden Jahrgängen nicht vorhanden, so ist das Erscheinen des Bürgermeisters nicht ge- boten, und hat die rechtzeitige Einsendung der Stammrolle mit der Post zu erfolgen. 10. Die Herren Bürgermeister haben an den Musterungsterminen auf Geistesbeschränkte Schwerhörige, hochgradig Kurzsichtige ꝛc. besonders aufmerksam zu machen und die diesbezüg- lichen Zeugnisse, namentlich Schulzeugnisse, zu übergeben. 11. Gegenwärtige Bekanntmachung ist sofort und wiederholt in den Gemeinden zu veröffentlichen. Regensburg den 24. Februar 1899. Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes k. Bezirksamts — Regensburg. Wagner. Bekanntmach ung. (Die Unfallversicherung der bei Bauarbeiten der unmittelbaren Städte, Distrikte und Ge- meinden beschäftigten Personen betr.) Für das Verwaltungsjahr 1898 haben die nachgenannten Gemeinden die beigesetzten Bei träge zu leisten, welche bis 10. März l. Is. portofrei anher einzubezahlen sind. Regensburg den 20. Februar 1899. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. 2.30 Ab. Adlmannstein Alteglofsheim Altenthann Anburg Aufhausen Bach Barbing Brennberg Bruckbach Demling Dengling Dietersweg Ebersroith Ehring Eltheim Frankenberg Frauenzell Frengkofen Friesheim Gailsbach Gebelkofen Geisling Gmünd Göppenbach Griesau Haag Hagelstadt 2.50 A. 6.10 „ 3.60 „ 5.40„ 3.50 „ 4.10 „ 5.80 „ 2.00 x 1.60 x 2.20 „ 1.80 „ 2.20 „ 1.60 „ 1.30 „ 2.20 x 3.00 0.85 „ 2.40 „ 1.90 „ 2.70 2.90 „ 1.90 „ 1.40 4.00 1.80 Haimbuch Heidenkofen Höhenberg Hofdorf Hungersacker Illkofen Irnkofen Kiefenholz Kirchroth Köfering Kreuth Kruckenberg Langenerling Lichtenwald Luckenpoint Mangolding Mintraching Mötzing Moosham Niederachdorf Niedertraubling Oberachdorf Obermiethnach Petzkofen Pfakofen Pfatter 2.40 M. 1.40 „ 2.40 „ 3.107 1.10 σ 1.10 „ 1.30„ 2.10 „ 3.00 x 5.00 x 1.40 „ 1.40 „ 4.60 ν 1.70 “ 1.70„ 2.30„ 7.30 “ 2.70 „ 5.50 2.20„ 2.40 „ 1.80 „ .50 “ 2.20 „ 1.80 „ 8.50„ Pillnach Pondorf Rettenbach Riekofen Rogging Rosen of Sanding Sarchung Schönach Sengkofen Sünching Sulzbach Taimering Thalmassing Tiefbrunn Tiefenthal Triftlfing Wachsenberg Weihern Wiesent Weillohe Wöth a / D. Wolkering Zeitldorn Zinsendorf 1.30 „ 3.30 x 3.70 2.30 2.80 x 2.90 „ 300 x 2.40 „ 11.20 m 3.00 x 3.30 „ 5.00 1.00 * 1.80 2.60„ 0.80 0.75 7.90 1.40 11.90 1.80 2.90 1.70 Pfellkofen
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1899-02-26-n9_0550.jp2