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StAWü, Landratsamt Ebern

Archiv

Archiv Kürzel: 
StAWü
Archivgliederung: 
StA Würzburg

Bestand

Bestandsbezeichnung: 
Landratsamt Ebern
Bestandsbeschreibung: 
Durch die Trennung von Justiz und Verwaltung entstanden 1862 in Bayern die Bezirksämter (BA). Die Behörden wurden von je einem Bezirksamtmann geleitet, waren den Regierungen als Distriktverwaltungsbehörden direkt unterstellt und erhielten über sie von den Ministerien Weisungen. 1937 wurden alle "Bezirksämter" in "Landratsämter" (LRA) umbenannt. Das Staatsarchiv Würzburg bewahrt die Unterlagen der unterfränkischen Bezirks- bzw. Landratsämter auf. Bis zur Gebietsreform 1972 existierten insgesamt 23 Behörden: Alzenau i.UFr., Aschaffenburg, Brückenau, Ebern, Gemünden a.Main (seit 1902), Gerolzhofen, Hammelburg, Haßfurt, Hofheim (ab 1900), Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, Königshofen i.Grabfeld, Lohr, Marktheidenfeld, Mellrichstadt, Miltenberg, Neustadt a.d.Saale, Obernburg, Ochsenfurt, Schweinfurt, Volkach, Würzburg. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden die Landratsämter Unterfrankens teilweise neu gebildet und dadurch auf insgesamt neun Landkreise reduziert: Aschaffenburg, Bad Kissingen, Hassberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg. Der Bestand ist vollständig in FAUST verzeichnet. Einzelne Akten sind gegebenenfalls aufgrund von Sperrfristen für Benutzer nur nach Freischaltung einsehbar.
Umfang AE: 
5908
Umfang lfm: 
42,97
Zugänglichkeit: 
teilweise zugänglich

Findmittel

Titel des Findmittels: 
II 0.2.0.-6 "Landratsamt Ebern"
Kernlaufzeit des Findmittels: 
1862-1972
Verzeichnet von: 
Klaus Losert, H.-J. Weber
Jahr der Fertigstellung: 
ca. 1998
Signatur der Bohemica: 
1310, 1317, 4086, 4089
Bohemica-Beschreibung: 
Der Geisteskranke Thiel von Siebertsgrün, 1935-1937 (Nr. 4086, 4089). Anlegung einer Ausländerkartei, Erfassung der tschechoslowakischen Staatsbürger, 1934-1938 (Nr. 1310). Aufenthaltsanzeigen für tschechoslowakische Staatsangehörige, 1942-1945 (Nr. 1317).
Bemerkungen: 
Die Nutzung einzelner Akten muss aufgrund der Schutzfristen gesondert beantragt und genehmigt werden.

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