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StAN, Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden, Urkunden

Archiv

Archiv Kürzel: 
StAN
Archivgliederung: 
StA Nürnberg

Bestand

Bestandsbezeichnung: 
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden, Urkunden
Bestandsnummer: 
15
Bestandsbeschreibung: 
Neben dem Urkundenarchiv im Losungamt war die Ratskanzlei als Schaltstelle der reichsstädtischen Verwaltung der Ort, wo der entstandene Schriftverkehr, Akten und Urkunden, schließlich in zwei Registraturen in mit Buchstaben A, B, C gekennzeichneten Laden aufbewahrt wurde, daher die Bestandsbezeichnung heute noch für Rep. 15, Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden (208 Nr., 1314 - 1695), bzw. Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, B-Laden, Urkunden (126 Nr., 1355 - 1665). Beide Bestände enthalten die in der Ratskanzlei bearbeiteten Geschäftsabläufe, welche die reichsstadtische Geschichte maßgeblich dokumentieren, innen- und außenpolitisch, insbesondere auch in Beziehung zu Kaiser und Reich. Der zeitliche Schwerpunkt liegt bei beiden Beständen im 15. und 16. Jahrhundert. 1905 wurden die Urkunden handschriftlich regestiert. Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projektes "Retrokonversion" wurden die Regesten durch einen externen Dienstleister (Fa. MFM Hofmaier, München) in eine Datenbank eingegeben. Der Bestand ist vollständig in EDV verzeichnet.
Untergruppe: 
Handel und Infrastruktur
Titel Bestandsserie: 
Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden
Signatur der Bohemica: 
3, 29a, 50, 60, 103, 105, 105a, 115, 116a, 135
Bohemica-Beschreibung: 
Laut dem König von Böhmen sollen Kaufleute, welche mit Tüchern und Waren nach Prag kommen und weiter ziehen wollen, kein Ungelt zahlen, 1339 (Insert in der Bestätigungsurkunde 1459 (Vidimus 1486, siehe Nr. 103)). Laut König Karl dürfen die Bürger von Nürnberg ihre Kaufmannschaft zu Prag und in allen böhmischen Städten ungehindert betreiben ohne Zölle und „andern Sachen", soweit die Nürnberger gleiche Freiheit den Böhmen gewähren, 1347 (Vidimus 1464 bzw. Transsumpt in Bestätigungsbrief 1379, der ist im Bestätigungsbrief 1459 (Vidimus 1486) inseriert (siehe Nr. 50, 103)). König Wenzel bestätigt den Handel der Nürnberger in Böhmen und den übrigen Erblanden, 1379 (Kopie ist in Bestätigungsbrief 1459 (Vidimus 1486) inseriert (siehe Nr. 103)). Der König von Böhmen gestattet den Nürnbergern Kaufleuten in seinen Reichen Handel zu treiben gleich den Bürgern zu Prag; auch solle, wenn einer von ihnen „Stöß, Krieg oder Auffleuffe" errege, kein Unschuldiger für diesen mit Leib oder Gut haften, 1470 (Vidimus 1487, siehe Nr. 105, 105a)). Der König von Böhmen befiehlt, dass nach Prag und zurück ziehende Kaufleute „stetiglich auf ein Straßen ze nöttigen vermaine" und dass sie auf den herkömmlichen und ihnen bequemsten Straßen „vngenöttigt vnd vnbelaidigt" fahren gelassen werden, 1455 (Kopie, ist in Bestätigungsbrief 1459 (Vidimus 1486) inseriert) bzw. in Vidimus 1458 inseriert bzw. in Vidimus 1492 inseriert (siehe Nr. 103, 29a, 116a)). Der König von Böhmen bestätigt Nürnberg die Privilegien vorangegangener böhmischer Könige, den Handel der Nürnberger Kaufleute in Böhmen betreffend, 1459 (Vidimus 1486 (siehe Nr. 103)). Protokoll der Aussagen Engelharts, der als Läufer mit Briefschaften nach Pilsen unterwegs von von Lentershaim gefangen, verschleppt und gefoltert worden war, 1507 (Nr. 135). Mauten betreffend: Der König von Ungarn ordnet im Einverständnis mit dem König von Böhmen die Mauten auf den aus Böhmen und aus den benachbarten Reichen nach Ungarn führenden Straßen, 1336 (Transsumpt 1357 in Bestätigungsurkunde 1357 inseriert (Vidimus 1469, siehe Nr. 60)). Der König von Ungarn bestätigt das der Stadt Brünn vorgelegte Privileg seines Vaters Karl (1336, siehe Nr. 3) über die Verminderung der Mauten auf den aus Böhmen und den benachbarten Reichen nach Ungarn führenden Straßen, 1357 (Vidimus 1469, siehe Nr. 60)). Der König von Böhmen bestätigt die früheren Privilegien Nürnbergs über die Ordnung der Mauten auf den nach Böhmen führenden Straßen, 1470 (Kopie, transumiert in Bestätigungsbrief 1497 (Vidimus 1497, siehe Nr. 115)). Der König von Böhmen bestätigt die Privilegien Nürnbergs, die Ermäßigung der Mauten auf den von Böhmen und den benachbarten Reichen nach Ungarn führende Straßen, 1497 (Vidimus 1497, siehe Nr. 115)).

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