Bestandsbezeichnung:
Polizeiamt Fürth, Personenakten, Abgabe 1982
Bestandsbeschreibung:
Zur Geschichte 1923 wurde die staatliche Polizeidirektion Nürnberg-Fürth mit der Nebenstelle Polizeiamt Fürth eingerichtet. Damit waren die Aufgaben des seit 1921 bestehenden staatlichen Polizeiamts und der zuvor städtischen Polizei in einer staatlichen Behörde vereinigt. Organisatorisch gliederte sich das Polizeiamt in die Abteilungen Verwaltungspolizei, Einwohneramt/Fremdenpolizei und Kriminalpolizei. Dazu kam die Schutzmannschaft mit verschiedenen Polizeiwachen. Nach der Kapitulation 1945 wurde das Polizeiwesen durch die US-Streitkräfte neu geregelt. Das staatliche Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth und damit dessen Nebenstelle, das Polizeiamt Fürth, wurden durch die Abwicklungsstelle, das Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, aufgelöst. Die Polizeiverwaltung ging ab Juni 1945 auf die Städte Nürnberg und Fürth (hier: Polizeidirektion Fürth) über. 1974 wurde diese städtische Polizei wieder verstaatlicht. Zum Bestand 1982 gab die damalige Kriminalpolizeiinspektion Fürth Unterlagen an das Staatsarchiv ab, aus denen der vorliegende Bestand gebildet wurde. Er umfasst ausschließlich Personenakten überwiegend jüdischer Fürther, die Delikte wie etwa Vergehen gegen NS-Rassegesetze oder auch Auswanderungs- und Passangelegenheiten betreffen. Die Akten wurden meist in den 1920er und 1930er Jahren angelegt und bei Entschädigungsfällen nach 1945 von der städtischen Polizeidirektion Fürth weitergeführt. Die bis 1945 abgeschlossenen Unterlagen bilden wegen ihrer staatlichen Provenienz den vorliegenden Bestand, während die nach 1945 weitergeführten oder neu angelegten Akten aufgrund ihrer nunmehr städtischen Provenienz zu einem eigenen Bestand "Polizei Stadt Fürth (Polizedirektion)" formiert wurden. Für den "Tschechisch-bayerischen Archivführer" wurden lediglich die Akten der Personen gesichtet, deren Nachnamen mit "A" bis "H" beginnen. Demnach handelt es sich bei den aufgenommenen Archivalien nur um eine Auswahl, weitere Bohemica können im Bestand enthalten sein. Die Unterlagen sind in vielen Fällen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes noch gesperrt. Das Verzeichnis wird deshalb separat verwahrt. Der Bestand ist derzeit nur in analoger Form verzeichnet.