Bestandsbezeichnung:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch, Abgabe 2003
Bestandsbeschreibung:
Durch die Trennung von Justiz und Verwaltung entstanden 1862 in Bayern die Bezirksämter (BA). Die Behörden wurden von je einem Bezirksamtmann geleitet, waren den Regierungen als Distriktverwaltungsbehörden direkt unterstellt und erhielten über sie von den Zivilstaatsministerien Weisungen. 1937 wurden alle "Bezirksämter" in "Landratsämter" (LRA) umbenannt. Das Staatsarchiv Nürnberg bewahrt die Unterlagen der mittelfränkischen Bezirks- bzw. Landratsämter auf. Bis zur Gebietsreform 1972 existierten insgesamt 19 Behörden: Ansbach, Beilngries ( bis 1879, danach Oberpfalz), Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Feuchtwangen, Fürth, Gunzenhausen, Heilsbronn, Hersbruck, Hilpoltstein, Lauf a.d.Pegnitz, Neustadt a.d.Aisch, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Scheinfeld, Schwabach, Uffenheim, Weißenburg i.Bay. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden die Landratsämter Mittelfrankens teilweise neu gebildet und dadurch auf insgesamt sieben reduziert: Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen. Die 1812 eingerichteten Landgerichte älterer Ordnung Neustadt und Markt Erlbach wurden bei der Bezirksamtsorganisation 1862 zum Bezirksamt Neustadt a.d.Aisch vereinigt. Bei der Verwaltungsreform 1972 wurde Neustadt a.d.Aisch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage als Kreissitz des aus den Altkreisen Neustadt a.d.Aisch, Uffenheim und Scheinfeld entstandenen gleichnamigen Landkreis ausgewählt. Seit 1973 heißt er "Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim". Der Bestand beinhaltet die Abgaben der Jahre 1983, 2003 und 2004. Enthalten sind unter anderem D1-Verfahren zur Aufnahme von Aussiedlern sowie Personalakten. Der Bestand ist derzeit nur in analoger Form verzeichnet.