Bestandsbezeichnung:
Landratsamt Ansbach, Abgabe 1985, Personalakten
Bestandsbeschreibung:
Durch die Trennung von Justiz und Verwaltung entstanden 1862 in Bayern die Bezirksämter (BA). Die Behörden wurden von je einem Bezirksamtmann geleitet, waren den Regierungen als Distriktverwaltungsbehörden direkt unterstellt und erhielten über sie von den Zivilstaatsministerien Weisungen. 1937 wurden alle "Bezirksämter" in "Landratsämter" (LRA) umbenannt. Das Staatsarchiv Nürnberg bewahrt die Unterlagen der mittelfränkischen Bezirks- bzw. Landratsämter auf. Bis zur Gebietsreform 1972 existierten insgesamt 19 Behörden: Ansbach, Beilngries ( bis 1879, danach Oberpfalz), Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Feuchtwangen, Fürth, Gunzenhausen, Heilsbronn, Hersbruck, Hilpoltstein, Lauf a.d.Pegnitz, Neustadt a.d.Aisch, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Scheinfeld, Schwabach, Uffenheim, Weißenburg i.Bay. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden die Landratsämter Mittelfrankens teilweise neu gebildet und dadurch auf insgesamt sieben reduziert: Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen. Das Bezirksamt Ansbach wurde 1862 aus den 1808 und 1812 entstandenen Landgerichten Ansbach und Leutershausen gebildet. Durch nachfolgende Reformen und Auflösungen einzelner Ämter kamen Gemeinden hinzu. Um im Kräftefeld zwischen den Zentren Nürnberg und Stuttgart ein Oberzentrum mit entsprechend großem Hinterland aufzubauen, wurde die kreisfreie Stadt Ansbach bei der Gebietsreform 1972 durch die Eingliederung sechs umliegender Gemeinden gestärkt und durch den Zusammenschluss der bisherigen Kreise Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen Rothenburg ob der Tauber und kleinerer Gebiete der Altlandkreise Gunzenhausen, Schwabach und Neustadt a.d.Aisch der Landkreis Ansbach gebildet. Der vorliegende Bestand enthält ausschließlich die Personalakten des Landratsamts Ansbach vor und nach 1972. Der Bestand ist derzeit nur in analoger Form verzeichnet.