Bestandsbezeichnung:
Landgericht Landshut (Rep. 167/2)
Bestandsangaben:
Landgericht Landshut (Rep. 167/2)
Bestandsbeschreibung:
Die Landgerichte wurden 1879 eingeführt. Sie setzten organisatorisch die Bezirksgerichte fort. Ihre Zivilkammern und Kammern für Handelssachen waren für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig, die nicht ausdrücklich den Amtsgerichten zugewiesen waren. Bei den Landgerichten wurden Schwurgerichte gebildet, die für alle Verbrechen zuständig waren, die nicht zur Zuständigkeit der Strafkammern oder des Reichsgerichts gehörten. Die Strafkammern der Landgerichte waren zuständig für alle Vergehen, für welche die Amtsgerichte nicht zuständig waren, sowie für alle Verbrechen. Die Landgerichte entschieden auch über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. Der Bestand enthält vor allem Akten zu Grundstückseigentum, Erbrechte, Dienstbarkeiten, Unterlassungen und Forderungen sowie zu Namensrechten, zu Ehe-, Scheidungs- und Kindschaftswesen, Entmündigung und Ehelichkeit, zu Strafrechtsfällen, zu Organisation und Verwaltung, zum Personal und Bewährungshelfer- und Führungsaufsichtsakten. Der Bestand wird durch laufende Abgaben ergänzt.