Bestandsbezeichnung:
Justizvollzugsanstalt Ebrach, mit Vorgängerbehörden - K 192
Bestandsbeschreibung:
Die Räumlichkeiten des 1803 säkularisierten Klosters Ebrach wurden 1851 zunächst als Zwangsarbeitsanstalt, dann Zuchthaus und Vor- und Erstbestraftenanstalt eingerichtet. Seit 1806/07 unterstanden die Strafanstalten dem Innenministerium, seit 1870 dem Justizministerium. 1879 wurden in Bayern die Einlieferungsbezirke der Strafanstalten neu festgelegt. Gefängnisstrafen über drei Monaten sollten in eigenen Strafanstalten verbüßt werden. 1934 wurde die Rechtspflege verreichlicht. Zu den "Besonderen Vollzugsanstalten" gehörten die "Zuchthäuser", "Strafgefängnisse" und "Strafanstalten", "Gefängnisse", "Untersuchungsgefängnisse" und "Verwahranstalten". Ab 1945 war der Strafvollzug wieder Aufgabe der Länder. 1956 wurden für die "Strafanstalten" der Oberbegriff "Vollzugsanstalten" eingeführt, ab 1970 die Bezeichnung "Justizvollzugsanstalten". Die JVA Ebrach ist seit 1. April 1958 Jugendstrafanstalt.