Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) entstanden im Gefolge der reichsweiten Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883. Neben Arbeitern wurden bald auch Angestellte und Heimarbeiter aufgenommen. Die Sprengel der einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden nach und nach an die Bezirksamts-/Landkreisgrenzen angeglichen. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen tragen den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bestand umfasst Satzungen, Jahresberichte, Jahresrechnungen und Organisations- und Geschäftsverteilungspläne sowie fallweise die Personalakten der Bediensteten in Auswahl und die Protokolle der Vertreterversammlungen und der Vorstände. zu bestellen: AOK + Nr.