Untergruppe:
Gefangenenbücher
Signatur der Bohemica:
01. IV
Bohemica-Beschreibung:
Gefangenenbücher sind für den urkundlichen Nachweis des Vollzuges bestimmt. Direkt bei Aufnahme in die Vollzugsanstalt war und ist jeder Gefangene in der Reihenfolge des Zugangs in das Gefangenenbuch einzutragen; dies gilt auch im Falle der Überstellung. Gefangene in Durchgangshaft mit sehr kurzen Aufenthaltszeiträumen werden erst in jüngster Zeit separat in einem Transportbuch geführt. Vermerkt wurden und werden üblicherweise Namen und Herkunft, Eintrittsdatum, Haft(rest)dauer, Austrittsdatum sowie stellenweise auch eine Beschreibung des Häftlings und Nennung des Haftgrundes. Bei den Gefangenenbüchern befinden sich zumeist auch Namensregister. Im Bestand des Zuchthauses Plassenburg finden sich 4 Gefangenenbücher (teilweise "Grundbücher"), die auch Einträge von Gefangenen aus Böhmen/Tschechien enthalten. In den Zeiträumen 1854-1875 und 1919-1927 sind sie chronologisch und nach Vollzugsart aufgestellt.