Untergruppe:
Gefangenenbücher
Signatur der Bohemica:
1-128
Bohemica-Beschreibung:
Gefangenenbücher sind für den urkundlichen Nachweis des Vollzuges bestimmt. Direkt bei Aufnahme in die Vollzugsanstalt war und ist jeder Gefangene in der Reihenfolge des Zugangs in das Gefangenenbuch einzutragen; dies gilt auch im Falle der Überstellung. Gefangene in Durchgangshaft mit sehr kurzen Aufenthaltszeiträumen werden erst in jüngster Zeit separat in einem Transportbuch geführt. Vermerkt wurden und werden üblicherweise Namen und Herkunft, Eintrittsdatum, Haft(rest)dauer, Austrittsdatum sowie stellenweise auch eine Beschreibung des Häftlings und Nennung des Haftgrundes. Bei den Gefangenenbüchern befinden sich zumeist auch Namensregister. Im Bestand der Justizvollzugsanstalt Ebrach finden sich insgesamt 128 Gefangenenbücher (teilweise "Grundbücher") und Namensregister ("Grundlisten"), die auch Einträge von Gefangenen aus Böhmen/Tschechien enthalten. Im Zeitraum 1849-1996 sind sie vollständig und chronologisch geordnet sowie teilweise nach Vollzugsart getrennt (Zwangsarbeiteranstalt, Zuchthaus, Untersuchungshaft, Nacht-und-Nebel-Haft, Justizvollzug) aufgestellt.
Bemerkungen:
Die Unterlagen sind teilweise zugangsbeschränkt.