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StAWü, Amtsgericht Aschaffenburg II, AL 2014-002

Archiv

Zkratka archivu: 
StAWü
Oddělení archivu: 
StA Würzburg

Fond

Název fondu: 
Amtsgericht Aschaffenburg II, AL 2014-002
Popis fondu: 
Die Amtsgerichte in Bayern gingen bei der reichsweiten Verwaltungsreform 1879 nahezu natlos aus den seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Bayern eingerichteten Landgerichten älterer Ordnung (ä.O.) hervor. Als nächsthöhere Instanz waren ihnen die neuen Landgerichte überstellt, die organisatorisch die vorherigen Bezirksgerichte fortsetzten. In bürgerlichen Rechtssachen waren die Amtsgerichte seit 1879 zuständig für kleinere Streitsachen, für das Konkursverfahren und für alle früher den Stadt- und Landgerichten zugewiesenen Angelegenheiten. In Strafsachen verhandelten die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten alle Übertretungen und geringere Vergehen sowie alle Vergehen, die ihnen von den Strafkammern überwiesen wurden. Zwischen 1925 und 1933 sind 31 Amtsgerichte aus Kostengründen aufgehoben worden. Wie die anderen Gerichte gingen auch die Amtsgerichte 1935 in die unmittelbare Zuständigkeit des Reiches über. Nachdem die amerikanische Militärregierung im Oktober 1945 die Wiedereröffnung der nach Kriegsende zunächst geschlossenen ordentlichen Gerichte genehmigt hatte, nahmen bis zum Frühjahr 1946 185 Amtsgerichte in Bayern die Tätigkeit wieder auf. Seit der Wiedereinführung der einheitlichen Gerichtsverfassung 1950 war Bayern bestrebt, die Organisation der Amtsgerichte durch die Bildung größerer Gerichtssprengel zu verbessern. Die Auflassung kleinerer Gerichte erwies sich jedoch als außerordentlich schwierig, da der örtliche und regionale Widerstand gegen den Einzug von Gerichtsstellen sehr stark war. Kleinere Gerichte wurden nun vielfach als Zweigstellengerichte geführt, die organisatorisch zu benachbarten Amtsgerichten gehörten. Dadurch arbeiteten seit 1950 209 Amtsgerichte und 37 Zweigstellengerichte, wobei letztere später vornehmlich für die Vormundschafts-, Nachlass- und Grundbuchangelegenheiten zuständig waren. Bis zur Verwaltungsreform reduzierten sich die Zahlen auf 168 Amtsgerichte mit sieben Außen- und acht Zweigstellen und die Gerichts- und Verwaltungsbezirke stimmten nicht zwangsläufig überein. Zahlreiche Gerichte umfassten Gemeinden aus mehreren Landkreisen. Mit der Verwaltungsreform 1972 blieb nunmehr ungefähr ein Amtsgericht pro Landkreis bestehen, sodass letztendlich 72 Amtsgerichte übrig blieben, die meist für je einen Landkreis und gegebenenfalls eine kreisfreie Stadt zuständig sind. Von den zunächst 48 zusätzlichen Zweigstellen existierten ab 1980 nur noch 34. Der Bestand ist vollständig in FAUST verzeichnet. Die Unterlagen sind in vielen Fällen aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen noch gesperrt.
Rozsah fondu: 
138
Přístupnost: 
částečně přístupný

Archivní pomůcka

Název archivní pomůcky: 
Amtsgericht Aschaffenburg II, AL 2014-002
Časový rozsah archivní pomůcky: 
1946-2003
Rok vzniku archivní pomůcky: 
2014
Signatury bohemik: 
12
Popis bohemik: 
Přátelé Spolku české hudby Aschaffenburg
Poznámky: 
Die Nutzung einzelner Akten muss aufgrund der Schutzfristen gesondert beantragt und genehmigt werden.

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